Dienstanweisung zur Telekommunikation

Mit dem Gesamtpersonalrat, welcher für die Vertretung der Interessen der dem Personal­vertretungsgesetz M-V (PersVG) unterfallenden Beschäftigten zuständig ist, hat die Dienst­stelle eine „Dienstvereinbarung über den Einsatz eines Telekommunikationssystems und die Nutzung der mobilen Telefonie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald" abge­schlossen. 

Diese Dienstvereinbarung fungiert als Grundlage für den Einsatz von TK-Systemen und mobiler Telefonie. Darüber hinaus bezweckt die Dienstvereinbarung den Schutz der Be­schäftigten vor elektronischer und nicht-elektronischer Überwachung ihrer Leistung und ih­res Verhaltens sowie die Wahrung ihres Grundrechtes auf informationelle Selbstbestim­mung im Rahmen des allgemein notwendigen und zeitgemäßen Einsatzes von Telekom­munikationseinrichtungen. 

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