Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM

Symbolbild Betriebliches Gesundheitsmanagement
Symbolbild Betriebliches Gesundheitsmanagement, © KI-generiert

 

BEM ist die Abkürzung für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und hat Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden im Blick.

Nach häufigeren oder längeren Erkrankungen möchten wir Sie unterstützen, möglichst schnell wieder gesund und arbeitsfähig zu werden.

Zur Umsetzung der Vorgaben des § 167 Absatz 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat die Dienststelle mit der Personalvertretung eine entsprechende Dienstvereinbarung (DV-BEM) abgeschlossen, die die Details zum BEM-Verfahren entsprechend regelt.


BEM - Unser Angebot für Sie

Ziele

  •  Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der
     Arbeitsfähigkeit
  •  Vorbeugung durch präventive Maßnahmen um
     erneuter Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken
  •  Vermeidung bzw. Verringerung von Fehlzeiten
  •  Erhalt und Förderung der Arbeitszufriedenheit und
     -motivation

Vorteile

  •  Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der
     Rückkehr an den Arbeitsplatz
  •  Erkennen und Beseitigen möglicher Belastungen
     und Gesundheitsgefährdungen
  •  Verbesserung von Gesundheit und
     Leistungsfähigkeit

Mögliche Maßnahmen

  •  stufenweise Wiedereingliederung
  •  Veränderung der Arbeitsumgebung, z.B.
     ergonomische Ausstattung und technische Hilfen
  •  Veränderungen der Arbeitszeit oder
     Arbeitsaufgaben
  •  Ambulante oder stationäre Rehamaßnahmen
  •  Inanspruchnahme Beratung Konfliktmanagement
  •  Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen

Wie wird das Verfahren ablaufen?

Information

Sind Sie mehr als 42 Tage innerhalb der letzten 12 Monate arbeitsunfähig erkrankt, bieten wir Ihnen die Teilnahme am BEM-Verfahren an. Unerheblich ist im Übrigen, ob die 42 Tage am Stück oder durch häufige kurze Fehlzeiten erreicht wurden. Auch nach bereits beendeter Arbeitsunfähigkeit kann ein Gesprächsangebot unterbrei­tet werden, um eventuell noch bestehende, weiterhin andauernde Leistungseinschränkungen zu erfragen und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Nicht selten wird nach einer längeren Erkrankung bereits unabhängig von dem BEM-Verfahren eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ärztlich vorgeschlagen und betrieblich umge­setzt. Unter Umständen kann es trotzdem sinnvoll sein, auch nach oder während der Wiedereingliederung die Gesprächsangebote im Rahmen des BEM wahrzunehmen.

Erstgespräch

Wenn Sie Interesse am BEM haben, findet ein erstes Beratungsgespräch mit einem*einer Vertreter*in des Referats Personal statt. Auf Ihren Wunsch hin können an diesem Gespräch Interessenver­tretungen teilnehmen (z. B. Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte). Ziel des Gesprächs ist die erste Analyse der Situation der*des Beschäftigten und Information über Ablauf und Möglichkeiten des BEM. Es wird gemeinsam eruiert, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig wären, um eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen und den langfristigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu fördern.

Fallgespräch

Sollte es im Erstgespräch noch zu keiner Vereinbarung von Maßnahmen gekommen sein und ein Folgegespräch mit weiteren Experten notwendig werden, wird ein Fallgespräch zwischen Ihnen und dem BEM-Team vereinbart mit dem Ziel, gezielte Maßnahmen zu planen und einen individuellen Maßnahmenplan mit Verant­wortlichkeiten unter Beteiligung der*des unmittelbaren Vorge­setzten und ggf. der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes und weiterer sachverständigende Personen zu erstellen.

Abschlussgespräch

Im letzten Gespräch sollte die Umsetzung der geplanten Maßnahmen überprüft werden ggf. eine entsprechende Anpassung der Maßnahmen erfolgen.

Symbolbild Betriebliches Gesundheitsmanagement
Symbolbild Betriebliches Gesundheitsmanagement, © KI-generiert

Und noch wichtig zu wissen!

Symbolbild Betriebliches Gesundheitsmanagement
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• Freiwilligkeit
  Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht, die Teilnahme am BEM ist freiwillig.
  Auf Ihren Wunsch hin kann das BEM jederzeit beendet werden.
• Vertraulichkeit
  Alle BEM-Beteiligten wahren die Vertraulichkeit. Details werden zu Beginn des Verfahrens mit Ihnen
  abgesprochen. Der vertrauliche Umgang mit sensiblen Daten ist dabei selbstverständlich.
• Eigenverantwortung
  Das Gelingen des BEM hängt davon ab, ob Sie sich auf das Verfahren einlassen und ob alle Beteiligten aktiv zum
  Gelingen beitragen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Dienstvereinbarung (DV-BEM).

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Kontakt und Information

Universität Greifswald
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM-Koordination / Referat Personal
Domstraße 14, 17489 Greifswald
Simone Ritz:  +49 3834 420 1350
Eva Hälke-Plath: +49 3834 420 1139
bem@uni-greifswald.de