Regelungen für Tarifbeschäftigte
Für Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst der Länder gilt seit dem 1.11.2006 der TV-L. In § 40 TV-L befinden sich spezifische Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.Die Eingruppierung und Vergütung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder richtet sich nach der Entgeltordnung zum TV-L.
Tarifvertrag TV-L inklusive Entgeltordnung
Einen Entgeltrechner oder die Entgelttabellen finden Sie hier.