Informationen und Hinweise
Normen und Rechtsvorschriften
Aktuelles
2020-09-01
Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)
Eine Markterkundung ist vor Erteilung eines Direktauftrages nur noch dann durchzuführen, wenn der Auftragswert 250 € übersteigt.
Mit der Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses Mecklenburg-Vorpommern vom 14.07.2020 wurden die Regelungen zum Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen entsprechend ergänzt. Die Änderung des Vergabeerlasses wurde am 27.07.2020 veröffentlicht (AmtsBl. M-V 2020 S. 348) und ist am Folgetag in Kraft getreten.
Bei Drittmitteln sind die Vorgaben im Zuwendungsbescheid zu beachten.
weitere Rechtsvorschriften
Sonstiges
- Information zur DIN 66399 für die Vernichtung von DatenträgernInformationsflyer von IDEAL für die Ermittlung des Schutzbedarfs und Zuordnung zu den Schutzklassen zum Beispiel für Papierdokumente oder CDs/DVDs.
Referat Beschaffung
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 4030
Telefax +49 3834 420 4031
beschaffunguni-greifswaldde
Redaktion
Sylke Lemke
lemkeuni-greifswaldde