Informationen und Hinweise
Normen und Rechtsvorschriften
Aktuelles
2023-02-06
Dritte Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)
Eine Markterkundung ist vor Erteilung eines Direktauftrages nur noch dann durchzuführen, wenn der Auftragswert 1000 € übersteigt.
Mit der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses Mecklenburg-Vorpommern vom 07.11.2022 wurden die Regelungen zum Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen entsprechend ergänzt. Die Änderung des Vergabeerlasses wurde am 30.01.2023 veröffentlicht (AmtsBl. M-V 2023 S. 59) und ist am Folgetag in Kraft getreten.
Bei Drittmitteln sind die Vorgaben im Zuwendungsbescheid zu beachten.
weitere Rechtsvorschriften
Sonstiges
- Information zur DIN 66399 für die Vernichtung von DatenträgernInformationsflyer von IDEAL für die Ermittlung des Schutzbedarfs und Zuordnung zu den Schutzklassen zum Beispiel für Papierdokumente oder CDs/DVDs.
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