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2023-02-06

Dritte Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)

Eine Markterkundung ist bei  Direktaufträgen nur noch dann in einem Preisspiegel zu dokumentieren, wenn der Auftragswert
1000 € netto übersteigt.

Mit der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses Mecklenburg-Vorpommern vom 07.11.2022 wurden
die Regelungen zum Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen entsprechend geändert.
Die Änderung des Vergabeerlasses wurde am 30.01.2023 veröffentlicht (AmtsBl. M-V 2023 S. 59) und ist am Folgetag in Kraft getreten.

Bei Drittmitteln sind die Vorgaben im Zuwendungsbescheid zu beachten. Die Dokumentation eines Preisvergleichs ist bei
Bundesmitteln (außer bei Artikeln aus Rahmenverträgen) weiterhin erforderlich, da der Bewilligungsbescheid regelmäßig auf die
Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verweist. 

Hinweise

Rahmenverträge sind zeitlich begrenzte Verträge über bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Der Fokus liegt dabei auf die Vereinfachung des Beschaffungsprozesses sowie einem besseren Preis.

Rahmenverträge werden auch vom Landesamt für Innere Verwaltung (LAIV) für die Inanspruchnahme durch die Universität Greifswald abgeschlossen.

Gemäß der Dienstanweisung für die Beschaffung von Waren und Leistungen sind Rahmenverträge vorrangig wahrzunehmen.

Referat Beschaffung
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 4030
Telefax +49 3834 420 4031
beschaffunguni-greifswaldde