Informationen und Hinweise

Normen und Rechtsvorschriften

Aktuelles

2023-02-06

Dritte Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)

Eine Markterkundung ist vor Erteilung eines Direktauftrages nur noch dann durchzuführen, wenn der Auftragswert 1000 € übersteigt.

Mit der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses Mecklenburg-Vorpommern vom 07.11.2022 wurden die Regelungen zum Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen entsprechend ergänzt. Die Änderung des Vergabeerlasses wurde am 30.01.2023 veröffentlicht (AmtsBl. M-V 2023 S. 59) und ist am Folgetag in Kraft getreten.

Bei Drittmitteln sind die Vorgaben im Zuwendungsbescheid zu beachten.

Sonstiges

Referat Beschaffung
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 4030
Telefax +49 3834 420 4031
beschaffunguni-greifswaldde