Hitzewelle in Deutschland – Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

Bei steigenden Temperaturen schwindet die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Arbeitnehmer. Zusätzlich wird das Herz-Kreislaufsystem enormen Belastungen ausgesetzt.

Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist er für das Wohl der Arbeitnehmer verantwortlich. Abhängig von der Temperatur ist er daher angehalten bzw. verpflichtet verschiedene Maßnahmen zu ergreifen.

Gesetzliche Regelungen

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) äußert sich der Gesetzgeber nur sehr kurz und knapp zum Thema „Temperatur am Arbeitsplatz“. Im Anhang zur ArbStättV ist festgelegt, dass Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume während der Arbeitszeit ein gesundheitlich zuträgliches Klima aufweisen müssen. Um Hitze am Arbeitsplatz zu vermeiden, sollten Fenster, Glaswände und Oberlichter durch eine entsprechende Abschirmung gegen starke Sonneneinstrahlung geschützt werden.

Genauere Vorgaben werden in der Technischen Regel A3.5 gemacht. Vorgaben der ArbStättV müssen demnach anhand der Arbeitsschwere gemessen und dadurch individuell durchgesetzt werden. Es gilt, je schwerer die auszuführende Arbeit, desto niedriger sollte die Temperatur sein (zwischen 17 °C und 20 °C). Dabei sind nicht die Temperaturspitzen maßgebend, sondern die durchschnittlichen über einen längeren Zeitraum erreichten Temperaturen.

Temperaturabhängige Maßnahmen des Arbeitgebers

bis 26 °C

  • keine Maßnahmen vorgeschrieben

26 bis 30 °C

  • optionale Maßnahmen
    • Einrichten von Vordächern
    • Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern
    • Einsatz von Sonnenschutzverglasungen
    • Bepflanzungen vor Lichteinfall-Bereichen
  • Prüfpflicht für temperaturbedingte Probleme bei gefährdeten Mitarbeitergruppen (Schwangere, Menschen mit Kreislaufbeschwerden, etc.)

30 bis 35 °C

  • Verpflichtung zum Ergreifen von organisatorischen Maßnahmen
    • Lüftungseinrichtungen (keine Klimaanlage)
    • Lockerung der Bekleidungsregeln
    • Bereitstellen von kühlenden Getränken (nur wenn keine Trinkwasserleitung zur Verfügung steht)
    • Veränderung der Arbeitszeiten (Verschieben der Kernarbeitszeiten, Verlängerung der Mittagspause)
  • Prüfpflicht für temperaturbedingte Probleme für alle Mitarbeitergruppen

 über 35 °C

  • Wenn der Arbeitsraum mehr als 35 °C heiß ist und der Arbeitgeber keine angemessene Ausweichmöglichkeit zur Verfügung stellen kann, muss er den Mitarbeitenden hitzefrei geben.

Tipps und Tricks für Arbeitnehmer:

  • Abwärme reduzieren!
    • Nicht benötigte Geräte ausschalten (z.B. Drucker, Lampen)
  • Viel trinken!
    • Aber nicht zu viel auf einmal, sondern die Flüssigkeit in kleinen Mengen über den Tag verteilt, damit der Körper sie aufnehmen kann. Ideal ist nicht zu kaltes Mineralwasser.
  • Nicht zu schwer essen!
    • Leichte Kost zu sich nehmen und das Schnitzel in der Mensa lieber stehen lassen.
  • So wenig Bewegung wie möglich!
    • Insbesondere die pralle Sonne sollte vermieden werden. Wer unbedingt Sport machen will, sollte das in den frühen Morgenstunden tun, am besten zwischen 05:00 und 07:00 Uhr.
  • Den Körper abkühlen!
    • Am Arbeitsplatz
      • Nehmen Sie einfach die Mülltüte aus Ihrem Papierkorb und füllen Sie diesen mit kaltem Wasser aus der Leitung. Füße rein und das kühle Nass genießen.
    • Zu Hause
      • Eine lauwarme Dusche morgens und/oder abends oder eine Wärmflasche mit kaltem Wasser im Bett können wahre Wunder wirken. Die Schlafkleidung kann auch für kurze Zeit ins Eisfach gelegt werden vor dem Anziehen.
  • Räume kühl halten!
    • Wer eine Klimaanlage hat, sollte sie nicht zu kalt einstellen, am besten zwischen 23 und 25 Grad, damit der Unterschied zur Außentemperatur nicht zu stark ist. Ventilatoren bringen die Luft in Bewegung, aber kühlen sie nicht. Lüften sollte man am besten in den frühen Morgenstunden; dann die Fenster geschlossen halten und die Räume abdunkeln.
  • Ausschöpfung der Möglichkeiten des mobilen Arbeitens
    • Arbeiten Sie dort wo es kühler ist.
  • Ausschöpfung der Möglichkeiten der Gleitzeitregelung (Arbeitszeitverlagerung)
    • Verlagern Sie, wenn möglich, Ihre Arbeitszeit auf die kühleren Zeiten frühmorgens.

Hier gibt es Tipps von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei “Sommerhitze im Büro”