Parkraumbewirtschaftung
In Kürze wird an der Universität Greifswald eine neue Parkordnung in Kraft gesetzt. Mit dem Antragsformular können Sie einen Parkausweis beantragen. Dieser berechtigt Sie zum Parken auf den Universitätsparkplätzen und den dafür ausgewiesenen Stellplätzen. Bitte bringen Sie diesen Parkausweis immer sichtbar am Rückspiegel oder hinter der Winschutzscheibe Ihres Fahrzeuges an. Für die Mitarbeiter/innen, die noch keinen Parkausweis haben, ist eine Antragsfrist bis zum 01.08.2018 vorgesehen. Bisher ausgegebene Parkausweise sind weiterhin gültig. Wartungsfirmen, Spezialfirmen und Tagesgäste erhalten Parkuhren der Universität. Diese berechtigen zum Kurzzeitparken bzw. gelten als Tagesparkticket. Diese werden den Sekretariaten in einer limitierten Stückzahl zur Ausgabe zur Verfügung gestellt.