Fuhrpark

Nutzung von Dienstfahrzeugen

Sollen im Rahmen von Dienstreisen private oder dienstliche KFZ genutzt werden ist folgendes zu beachten:

  • Außer dem Fahrer können in PKW max. zwei Personen mitreisen, im Kleinbus neben dem Fahrer maximal vier Personen. Personen mit Husten, Schnupfen o.ä. sind, soweit die Unbedenklichkeit dieser Symptome nicht durch ein ärztliches Attest o ä. nachgewiesen werden kann, ausgeschlossen. Soweit alle Insassen vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind, können Fahrzeuge mit der höchstzulässigen Personenzahl besetzt werden.
  • Vor Antritt der Fahrt sind die Hände mit dem im KFZ befindlichen Handdesinfektionsgel zu desinfizieren.
  • Eine eventuell vorhandene Umluftfunktion ist auszuschalten.
  • Währen der gesamten Fahrt muss zwingend von allen Insassen (außer dem Fahrer) durchgehend eine FFP-Halbmaske ohne Ausatemventil getragen werden.
  • Wenn irgend möglich, ist insbesondere bei längeren Fahrten für eine regelmäßige kurze Durchlüftung des Innenraumes zu sorgen.
  • Bei Fahrten mit Fahrer und (nur) einer weiteren Person soll diese auf der Rückbank Platz nehmen.

Bei Dienstreisen sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Für spezielle Zwecke verfügt die Universität aber über eigene Fahrzeuge. Dies sind – neben Nutzfahrzeugen für den technischen Betrieb –Kleinbusse mit bis zu acht Sitzen für Exkursionen und Dienstreisen insbesondere der Institute und Fakultäten sowie zwei PKW für Dienstreisen insbesondere der Verwaltung und der Zentralen Einrichtungen. Die Kosten für Fahrten mit Dienst-PKW sind von den Einrichtungen selbst zu tragen.

Die Dienstkraftfahrzeuge der Universität dürfen nur von Personen geführt werden, die als Mitarbeiter des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Dienstfahrzeug in Ausübung ihres Dienstes fahren (sogenannte Selbstfahrer). Selbstfahrgenehmigungen können beim Fuhrparkleiter unter Nachweis der notwendigen Voraussetzungen (Kopie Führerschein, ggf. Beschäftigungsnachweis) beantragt werden, ebenso Reservierungen eines Fahrzeugs für eine Dienstreise.

Für die Nutzung von Dienstfahrzeugen der Universität Greifswald findet grundsätzlich die Richtlinie des Landes über Beschaffung, Betrieb und Aussonderung von Dienstkraftfahrzeugen in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern (Kfz-Richtlinie - Kfz RL M-V) Anwendung.

Volker Lange
Fahrdienstleiter
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Mobil +49 151 14808093
Telefon +49 3834 420 3030
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