Die Studierenden erwerben grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Fächern der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Des Weiteren werden Kommunikationskompetenzen, auch in der englischen Fachsprache, und berufspraktisches Wissen erworben.
Der Studiengang ist grundlagen- und methodenorientiert. Er schafft die Voraussetzungen für den Übergang in die berufliche Praxis bzw. bereitet auf ein Masterstudium vor.
Das Ziel ist die Studierende auf ein breites Spektrum späterer Tätigkeitsfelder an der Schnittstelle zwischen ökonomischen und juristischen Aufgabenbereichen in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen vorzubereiten.
Neben der fachlichen Komponente soll das Studium zur Bildung der Persönlichkeit beitragen. Erst die Fähigkeit, wirtschaftliche Prozesse ganzheitlich zu analysieren und zu beurteilen, ermöglicht ein verantwortungsbewusstes Handeln im Beruf und in der Wissenschaft.
Studieninhalte
Die Studieninhalte gliedern sich allgemein in wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Module, Modul Kommunikationskompetenzen, Praktikum und Bachelorarbeit. Wirtschaftswissenschaftliche Module bestehen aus den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen.
Die Studieninhalte werden insbesondere in Vorlesungen, Übungen und Seminaren angeboten. Zur Ergänzung dienen vorlesungsbegleitende Kolloquien und Praktika.
Wirtschaftswissenschaftliche Module
Breite Grundausbildung im Pflichtbereich
Im wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtbereich werden die Veranstaltungen Einführung in die BWL, Einführung in die VWL, Mathematik und Technik des betrieblichen Rechnungswesens angeboten und darauf aufbauend Marketing, Produktionswirtschaft, Personal und Organisation, Investition und Finanzierung.
Ausrichtung selbst festlegen im Wahlpflichtbereich
In dem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich können Studierende ihre Ausrichtung selbst festlegen. Sie haben dabei die Wahl von jeweils zwei Teilgebiete aus den Modulen der allgemeinen BWL und der allgemeinen VWL.
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
- Absatztheorie
- Entscheidungstheorie
- Finanzmanagement
- Logistik
- Organisationsökonomie
- Risikotheorie und -management
- Theorie des Rechnungswesens
Allgemeine Volkswirtschaftslehre
- Außenwirtschaft
- Einführung in die Finanzwissenschaft
- Einkommen und Verteilung
- Geld und Kredit
- Konjunktur und Wachstum
- Umweltökonomie
- Wettbewerb
Rechtswissenschaftliche Module
In dem rechtswissenschaftlichen Bereich des Studiums werden die Module Grundlagen des Rechts (ein Semester), Grundkurs Privatrecht (zwei Semester); Grundlagen der Ausübung von Hoheitsgewalt (ein Semester); und Allgemeines Verwaltungsrecht (ein Semester) studiert.
Es werden insbesondere das System der Rechtsordnung auf nationaler und europäischer Ebene, Grundlagen des juristischen Arbeitens, Begriff und Funktionen von Staat und Verfassung, Formen des Verwaltungshandelns, Grundzüge des Strafrechts und weitere Themen behandelt.
Kommunikationskompetenzen
In dem Modul Kommunikationskompetenzen wird das Thema „Kommunikationskompetenzen in Unternehmen“ angeboten.
Es werden folgende Themen behandelt: Problem- und Konfliktlösung in Unternehmen (Gesprächs- und Verhandlungstechniken, kommunikative Lösungen von Problemen und Konflikten); Communication Skills for Professionals; English for Professional and Economic Purposes (Englische Fachsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Die Modulprüfung wird in deutscher und englischer Sprache durchgeführt.
Praktikum
Im Rahmen des Bachelorstudiums ist ein Praktikum von insgesamt 10 Wochen vorgesehen. Das Praktikum kann bei Stellen im In- und Ausland erbracht werden, die einen Bezug zu den Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften aufweisen.
Hinweise um Praktikum
Das Praktikum muss wirtschaftlichen oder juristischen Bezug haben und absolviert werden, während Sie eingeschrieben sind, weil es dazu dient, die im Studium erworbenen Kenntnisse anzuwenden. Außerdem müssen Teilabschnitte des Praktikums mindestens zwei Wochen lang sein. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkungen, insbesondere ist ein Praktikum auch in Teilzeit möglich und in Praktikumsstellen mit fast jeder Ausrichtung, solange Ihre Arbeitsinhalte wirtschaftlich/juristisch orientiert sind. Tätigkeiten in studentischen Vereinigungen sind dagegen nicht als Praktikum anrechenbar.
Der Nachweis des Praktikums muss beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden: nachgewiesen werden muss die Dauer und der wirtschaftliche Bezug. Die Dauer wird am einfachsten über ein Arbeitszeugnis nachgewiesen, alternativ über eine vom Arbeitgeber bestätigte Feststellung der Dauer. Einen Vordruck der Universität gibt es dafür nicht, die Bescheinigung erfolgt formlos. Der wirtschaftliche/juristische Bezug geht meist ebenfalls schon aus dem Arbeitszeugnis hervor. Zusätzlich dient der Praktikumsbericht der Herstellung des wirtschaftlichen/juristischen Bezugs. Der Praktikumsbericht soll etwa zwei Seiten lang sein, knappe zwei Seiten sind aber ebenfalls völlig ausreichend, wenn der wirtschaftliche/juristische Bezug auch dann schon klar ist.
Auch ein Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule ist als Praktikum anrechenbar, das schränkt nicht die Möglichkeit ein, darüber hinaus auch erbrachte Prüfungsleistungen anrechnen zu lassen.
Die Perspektiven der Absolvent*innen
Die beruflichen Perspektiven der Absolvent*innen liegen einerseits in Unternehmen, die zu klein sind, um sowohl einen Betriebswirt als auch einen Juristen zu beschäftigen und Kompetenz in beiden Bereichen benötigen, andererseits in größeren Unternehmen an der Schnittstelle zwischen ökonomischen und juristischen Abteilungen.