Eignungsprüfungen

Wenn Sie sich in künstlerische Studiengänge einschreiben wollen, dann müssen Sie zusätzlich zur Hochschulzugangs­berechtigung (zum Beispiel Abitur) Ihre künstlerische Eignung nachweisen. Was Sie zu diesen Eignungsprüfungen zu beachten haben erläutern wir Ihnen nachfolgend:

Kunst & Gestaltung (Lehrämter)

Kunst & Gestaltung (Lehrämter)

Für die Einschreibung in das Fach Kunst & Gestaltung ist der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung erforderlich. Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf formlosen, schriftlichen Antrag. Den Antrag stellen Sie gleichzeitig mit dem Einreichen der Arbeiten.

Zur Eignungsprüfung reichen Sie eine Mappe mit mindestens 15 selbständig angefertigten Arbeiten, Entwürfen und Studien aus unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsbereichen ein. Großformatige und dreidimensionale Arbeiten sollten Sie fotografisch (keine Dias) dokumentieren. Bitte kennzeichnen Sie alle Arbeiten mit Namen und Jahreszahl der Entstehung. Legen Sie der Mappe eine schriftliche Erklärung bei, aus der hervorgeht, dass die vorgelegten Arbeiten in den angegebenen Jahren und selbständig und ohne fremde Hilfe von Ihnen gestaltet worden sind.

Bei der Beurteilung der erforderlichen künstlerischen Eignung werden folgende Aspekte besonders berücksichtigt:

  • Originalität und Intensität der künstlerischen Ausdrucksweise
  • Variationsbreite innerhalb individueller Bildwelten
  • Grundlegende Fähigkeiten in der Anwendung künstlerischer Gestaltungsprinzipien

Ergibt die Mappenansicht keine Klarheit über eine Eignung, können Sie zu einem Eignungsgespräch eingeladen werden.

Reichen Sie die Mappen sind für den Zugang zum Studium im folgenden Wintersemester jeweils bis zum 1. Juni, für den Zugang zum Studium im folgenden Sommersemester bis jeweils zum 1. Dezember ein. Die Mappen können Sie sich nach der Prüfung abholen, eine Rücksendung erfolgt nur auf Ihre Kosten. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird Ihnen unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Eignungstets auf der Webseite des Caspar-David-Friedrich-Institut

Maria-Friederike Schulze
Caspar-David-Friedrich-Institut
Bahnhofstraße 46/47
Telefon +49 3834 420 3261
maria-friederike.schulzeuni-greifswaldde

Sprechzeiten während der Vorlesungszeit
mittwochs nach Vereinbarung per E-Mail
donnerstags 14:00-15:00 Uhr

Sekretariat des Instituts
Telefon +49 3834 420 3259

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  • Eignungsprüfungsordnung24 KBEignungsprüfungsordnung für die Studiengänge Kunst und Gestaltung (Lehramt), und Bildende Kunst (Bachelor) an der Universität Greifswald
Bildende Kunst (Master of Arts)

Bildende Kunst (Master of Arts)

Bewerber für den Masterstudiengang "Bildende Kunst", die ihren ersten Hochschulabschluss nicht an der Universität erworben haben, müssen eine Eignungsfeststellung im folgenden Umfang bestehen:

  1. Bewerbungsmappe aus Arbeiten und Vorhaben der letzten zwei Jahre, die die künstlerische Einstellung und Zielrichtung des Bewerbers/der Bewerberin hinreichend deutlich machen,
  2. ein Entwurf eines noch nicht realisierten künstlerischen Vorhabens, das geeignet erscheint, als Thema für den Studienbeginn zu dienen.

Im übrigen gelten die oben zum Bachelorstudiengang "Bildende Kunst" gemachten Angaben.

Weitere Informationen zum Eignungstets auf der Webseite des Caspar-David-Friedrich-Institut

Kirchenmusik und Musik

Kirchenmusik und Musik

Die Termine für die Eignungsprüfungen für Kirchenmusik bzw. Musik sind der Übersicht der Termine und Fristen zu entnehmen. Näheres zum Test ist im Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft zu erfragen.

Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
Bahnhofstraße 48/49
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420-3521
Telefax +49 3834 594228
kirchenmusik-musikwissenschaftuni-greifswaldde
https://musik.uni-greifswald.de/

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  • EignungsprüfungsordnungEignungsprüfungsordnung für die Studiengänge Kirchenmusik (Diplom), Musik (Bachelor), Musikwissenschaft (Bachelor) und die Künstlerischen Aufbaustudiengänge