Vorpraktika

Zum Teil verlangen Hochschulen für bestimmte Studienfächer Vorpraktika von den Studienbewerben. Unten aufgeführt sind die Fächer der Universität Greifswald, die solche Vorpraktika verlangen oder beim Bewerbungsverfahren bonieren. Bei Fragen hilft die Zentrale Studienberatung weiter. 

Zentrale Studienberatung
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1293
zsbuni-greifswaldde

Terminbuchung


Lehramtsfächer

In zulassungsbeschränkten Lehramtsfächern, d.h. Lehramtsfächern mit numerus clausus, kann ein mindestens 14-tägiges Praktikum mit Kindern (z.B. Gruppenleitertätigkeit im Sport, Au Pair, Freiwilliges Soziales Jahr) bei der Bewerbung mit zusätzlichen Punkten boniert werden. Es gibt bei der Bewerbung keinen Malus, falls ein entsprechendes Praktikum nicht absolviert wurde.


Deutsch als Fremdsprache

Für Deutsch als Fremdsprache kann ein mindestens 14-tägiges Praktikum, welches den Umgang mit einer Gruppe von Ausländern beinhaltet, bei der Bewerbung mit zusätzlichen Punkten boniert werden. Es gibt bei der Bewerbung keinen Malus, falls ein entsprechendes Praktikum nicht absolviert wurde.


Landschaftsökologie & Naturschutz

Zur Aufnahme eines Studiums des Faches Landschaftsökologie und Naturschutz (Bachelor of Science) ist eine sechswöchige Vorpraxis in Natur- und Umweltschutz oder Land- und Forstwirtschaft oder Landschaftsgärtnerei oder in einer einschlägigen Institution nachzuweisen.

Das Praktikum muss zum Zeitpunkt der Bewerbung weder belegt noch absolviert sein, muss jedoch bei Studienbeginn (1. Oktober) nachgewiesen werden.

Das Praktikum ist in der Regel in einer der folgenden Institutionen abzuleisten:

  • in einem durch Gesetz anerkannten Naturschutzverband,
  • in einer Bundes-, Landes- oder kommunalen Behörde des Natur- oder Umweltschutzes, inklusive Großschutzgebiete (Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturpark neuer Prägung in den neuen Bundesländern),
  • im Freiwilligen Ökologischen Jahr,
  • in einem Unternehmen der Land- oder Forstwirtschaft.

Der Prüfungsausschuss benennt einen Praktikumsbeauftragten, der im Zweifelsfalle auf Antrag des Studienbewerbers die Gleichwertigkeit prüft, insbesondere wenn es sich um Tätigkeiten im Ausland handelt.