Häufig gestellte Fragen (FAQ)
I. Allgemeines
Wofür ist das Zentrale Prüfungsamt zuständig?
Das Zentrale Prüfungsamt ist für die Organisation/Administration der Prüfungsverfahren zuständig und unterstützt die jeweiligen Prüfungsausschüsse bei deren Aufgaben. Es verfügt in allen Prüfungsangelegenheiten über ein umfassendes Informationsrecht gegenüber den Prüfenden und dem jeweiligen Prüfungsausschuss. Dies gilt auch für Prüfungen in den Staatsexamina im Lehramt sowie den Rechtswissenschaften.
Wie und wo erhalte ich eine rechtsverbindliche Auskunft in Prüfungsangelegenheiten?
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie auf Nachfrage (telefonisch, E-Mail, persönlich) im Zentralen Prüfungsamt.
Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Ablauf meines Studiums?
Zunächst regelt die Rahmenprüfungsordnung den allgemeinen Ablauf des Studiums. Sie gilt für die Studiengänge der Universität Greifswald, Regelungen für den jeweiligen Studiengang sind zudem in den einzelnen Prüfungs- und Studienordnungen nachzulesen. Die Prüfungs- und Studienordnungen werden seit 2012 auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung erlassen.
Wann erreiche ich jemanden im Zentralen Prüfungsamt?
Die Mitarbeitenden des Zentralen Prüfungsamts sind für Sie persönlich zu den Sprechzeiten zu erreichen. Während der Öffnungszeiten ist die telefonische Erreichbarkeit jedoch eingeschränkt, daher bitten wir um Ihr Verständnis. Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich. Dazu wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den*die zuständige*n Mitarbeitenden.
Ist das Zentrale Prüfungsamt auch außerhalb der Sprechzeiten / in der vorlesungsfreien Zeit besetzt?
Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind sowohl während der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich. Dazu wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den*die zuständige*n Mitarbeitenden.
Auf welchem Wege erhalte ich Informationen vom Zentralen Prüfungsamt?
Informationen vom Zentralen Prüfungsamt erhalten Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Post. Bitte schauen Sie auch regelmäßig in Ihren Uni-Mailaccount und stellen Sie sicher, dass Sie auf postalischem Wege jederzeit erreichbar sind, da Bescheide ausschließlich per Post (an die von Ihnen angegebene Adresse) versandt werden.
Muss ich Anträge/Unterlagen persönlich und im Original einreichen bzw. muss ich Zulassungen, Zeugnisse etc. persönlich abholen?
Anträge bzw. Unterlagen können auch eingescannt per E-Mail an das Zentrale Prüfungsamt versandt werden, sofern sie eine eigenhändige Unterschrift tragen. Sofern Zulassungen, Zeugnisse u. Ä. nicht persönlich abgeholt werden können, besteht die Möglichkeit, jemanden zu bevollmächtigen. Zeugnisunterlagen werden hingegen nach Bestätigung der Adresse automatisch versandt.
Wo finde ich den Fristenbriefkasten?
Erfolgt eine Informationsweitergabe an Dritte, z.B. das BAföG-Amt oder meine Eltern?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keinerlei Informationen an Dritte (bspw. Angehörige, Behörden, Ämter etc.) weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Hochschulstatistikgesetz, ö.ä.). Hierzu bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des*der Einzelnen.
Was ist ein formloser Antrag? Gibt es dafür ein Formular?
Ein formloser Antrag ist ein Schreiben, dessen Gestaltung frei gewählt werden kann. Er muss die von der Behörde benötigten Personendaten (z.B. Name und Matrikelnummer) beinhalten. Ort und Datum, die Anschrift des Empfängers bzw. der Empfängerin und ein Betreff sollten unbedingt vorhanden sein. Am Ende darf die eigenhändige Unterschrift nicht fehlen. Ein Hinweis auf eventuelle Anlagen ist sinnvoll.
Formulare hierfür gibt es demzufolge nicht.
Was heißt „unverzüglich“?
In den Prüfungs- und Studienordnungen wird oft verlangt, dass jemand etwas unverzüglich zu tun hat. Dieser Begriff wird in § 121 BGB dahingehend definiert, dass darunter ein Handeln „ohne schuldhaftes Zögern“ zu verstehen ist. Das bedeutet also nicht zwangsweise, dass sofort gehandelt werden muss. Der*die Betroffene hat vielmehr eine Überlegungsfrist, deren Länge von der Schwierigkeit der von ihm zu treffenden Entscheidung abhängt. Hierbei handelt es sich also um eine Einzelfallentscheidung.
Wie kann ich den*die Prüfer*in meiner Prüfung wechseln?
Ein Wechsel des*der Prüfenden kann formlos schriftlich beantragt werden. Dieser sollte möglichst bis zum Ende der Anmeldefrist im Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden.
Wie werde ich informiert, ob meinem Antrag stattgegeben wurde?
Über die Genehmigung oder Ablehnung eines Antrages werden Sie per Bescheid informiert. Dieser wird per Post an die von Ihnen im Selbstbedienungsportal angegebene Adresse versandt.
Was bedeutet „Anhörung“?
Eine Anhörung ist ein rechtliches Verfahren, in dem die Behörde (z.B. das Zentrale Prüfungsamt) vor Erlass eines Bescheides den Betroffenen Gelegenheit gibt, sich zu dem Sachverhalt bzw. Tatsachen und zum möglichen Ergebnis innerhalb einer angemessenen Frist zu äußern und/oder Nachweise einzureichen, die der Behörde zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen.