1. Wie kann ich mir Leistungen aus meinem vorherigen Studium bzw. bei einem Fachwechsel anrechnen lassen? Wo erfahre ich, was mir angerechnet werden kann?

Wenn Sie zuvor an einer anderen Hochschule studiert haben oder sich innerhalb der Universität für einen anderen (Teil)Studiengang einschreiben wollen, müssen Sie die Anrechnung sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Studium an der Universität Greifswald oder in dem neuen Studiengang aufgenommen wird, beantragen. Wenn Sie die Prüfungs- und Studienleistung im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht haben, ist die Anrechnung jederzeit möglich. Allerdings erlischt der Anspruch auf Anrechnung mit der Anmeldung der Prüfung, die durch die anzurechnende Leistung ersetzt werden soll.

Der Antrag ist zusammen mit den Nachweisen (Transcript of Records, Confirmation of Stay, Leistungsnachweise, ggf. Modulbeschreibungen etc.) im Zentralen Prüfungsamt einzureichen.

Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgen kann, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss. Beratend stehen ihm aber die Fachstudienberatungen zur Verfügung.

2. Ich benötige für die Ein- bzw. Umschreibung im Studierendensekretariat einen Einstufungs-/Anrechnungsbescheid. Woher bekomme ich diesen?

Den Einstufungsbescheid erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsamt. Dies geschieht allerdings automatisch, wenn Sie die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen beantragen (siehe Frage 1).

3. Kann ich mir vor dem Studium abgeleistete Praktika bzw. Ausbildung/Beruf/Nebentätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?

Abhängig vom Studiengang ist dies möglich. Auch hier stehen Ihnen die Fachstudienberatungen gerne zur Verfügung. Die Entscheidung trifft dann der Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden. Wenn es sich um eine gleichwertige Leistung handelt, so kann die Berufstätigkeit auch als Modulprüfung angerechnet werden.

4. Was passiert, wenn ich keine Note für eine Prüfungsleistung bekommen habe, jedoch für die Anrechnung eine Note benötige?

Die Prüfungsleistung kann trotzdem anerkannt werden. Dann wird lediglich der Vermerk „anerkannt“ aufgenommen und später auch so im Zeugnis vermerkt.


Bestellung der Prüfer*innen
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit
03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
06.06.2025
Anforderung und Bekanntgabe der Prüfungstermine
19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde