FAQ - Hausarbeiten
zu Themen wie Themenwahl, Abgabe, Fristen und Verlängerungen usw.
Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen nicht die Mitwirkungspflichten der Studierenden, wie z. B. das Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.
Wo und wann muss ich den Vordruck „Zuteilung des Themas für die Hausarbeit“ einreichen?
Für jede Hausarbeit ist mit dem*der Prüfenden ein Thema abzusprechen und auf dem Vordruck schriftlich festzuhalten. Das Original des ausgefüllten Vordruckes verbleibt bei Ihnen. Je eine Kopie ist im Zentralen Prüfungsamt sowie im entsprechenden Institut bzw. am zuständigen Lehrstuhl einzureichen. Durch diesen Vordruck soll sichergestellt werden, dass das Thema der Hausarbeit zwischen Ihnen und den Prüfenden abgestimmt wurde. Zudem stellt es sicher, dass bei Wiederholungsprüfungen ein neues Thema vereinbart wurde und die Chancengleichheit gewahrt wird.
Wie kann man die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit verlängern? Reicht es, wenn ich das mit meinem Prüfenden abspreche?
Die Prüfenden haben hier keine Entscheidungsbefugnis. Es ist also in keinem Fall ausreichend, dass Sie mit dem*der Prüfenden einen neuen Abgabetermin absprechen.
Die Bearbeitungszeit kann um bis zu 14 Tage verlängert werden, wenn Sie unverzüglich nicht zu vertretende Gründe anzeigen und glaubhaft machen. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Den Antrag reichen Sie samt Nachweisen im Zentralen Prüfungsamt ein. Das Zentrale Prüfungsamt wird (je nach Fall) den Antrag dann an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid per Post. Der neue Abgabetermin ist aber auch online zu sehen.
Wenn Sie die Hausarbeit auch innerhalb der Verlängerung nicht fertig stellen können, kann das Thema der Hausarbeit zurückgegeben werden. Dafür wird kein Fehlversuch angerechnet. Für die Wiederholung der Hausarbeit ist dann jedoch ein neues Thema zu vereinbaren.
Muss ich bei der Wiederholung einer Hausarbeit ein neues Thema wählen?
Ja, dies gilt sowohl für die Rückgabe des Themas einer Hausarbeit als auch für die Wiederholung.
Wann muss ich meine Arbeit abgeben, wenn der Abgabetermin auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt?
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Wo reiche ich meine Hausarbeit ein? Reicht eine elektronische Abgabe (per E-Mail) oder muss auch ein Printexemplar eingereicht werden?
Hausarbeiten sind grundsätzlich schriftlich, d. h. als Printexemplar bei den Prüfer*innen einzureichen. Auf Verlange der Prüfer*innen ist sie zusätzlich auch elektronisch einzureichen. Eine reine Abgabe per E-Mail ist nur dann ausreichend, wenn dies ausdrücklich so vorgesehen ist.
Die Fachprüfungsordnungen erlauben in einigen Fällen mitunter eine rein elektronische Abgabe, z. B. über HIS, Moodle oder per E-Mail. Ob zusätzlich ein gedrucktes Exemplar abgegeben werden muss, hängt von den Vorgaben des Instituts/Lehrstuhls bzw. der Prüfer*innen ab.
Bei Unklarheiten halten Sie vor Abgabe unbedingt Rücksprache mit der Lehrperson oder dem Prüfungsamt.
Darf die Arbeit als Gruppenarbeiten eingereicht werden? Was muss ich dabei beachten?
Ja, Gruppenarbeiten sind möglich – aber es gelten klare Regeln. Wichtig ist, dass die Leistung jeder einzelnen Person eindeutig erkennbar und bewertbar ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Grundsatz der Chancengleichheit nicht verletzt wird.
Es reicht also nicht, wenn die Arbeit einfach in Abschnitte oder Seiten aufgeteilt wird. Entscheidend ist, dass der eigene inhaltliche Beitrag jedes Gruppenmitglieds nachvollziehbar ist, damit die Prüfer*innen sicher beurteilen können, ob jede Person die Lernziele des Moduls oder Studienabschnitts erreicht hat.
Eine „echte“ Gemeinschaftsarbeit, bei der alles zusammen erarbeitet und nicht mehr trennbar ist, ist nicht zulässig. In diesem Fall ist keine individuelle Berwertung möglich und die Leistung kann zu einer Bewertung mit “nicht ausreichend” (5,0) bzw. "ungenügend" (0 Punkte) führen.