Häufig gestellte Fragen (FAQ)
IV. Anerkennung/Anrechnung
1. Wie kann ich mir Leistungen aus meinem vorherigen Studium bzw. bei einem Fachwechsel anrechnen lassen? Wo erfahre ich, was mir angerechnet werden kann?
Wenn Sie zuvor an einer anderen Hochschule studiert haben oder sich innerhalb der Universität für einen anderen (Teil)Studiengang einschreiben wollen, müssen Sie die Anrechnung sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Studium an der Universität Greifswald oder in dem neuen Studiengang aufgenommen wird, beantragen. Wenn Sie die Prüfungs- und Studienleistung im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht haben, ist die Anrechnung jederzeit möglich. Allerdings erlischt der Anspruch auf Anrechnung mit der Anmeldung der Prüfung, die durch die anzurechnende Leistung ersetzt werden soll.
Der Antrag ist zusammen mit den Nachweisen (Transcript of Records, Confirmation of Stay, Leistungsnachweise, ggf. Modulbeschreibungen etc.) im Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgen kann, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss. Beratend stehen ihm aber die Fachstudienberatungen zur Verfügung.
2. Ich möchte von einer anderen Hochschule an die Universität Greifswald wechseln. Was ist zu tun?
Zuerst sollten Sie sich informieren, ob der von Ihnen gewünschte Studiengang hier, eventuell auch in höheren Fachsemestern, zulassungsbeschränkt ist. Wenn ja, Bewerbung nicht vergessen. Ansonsten ist vor der Einschreibung an der bisherigen Hochschule die Exmatrikulation zu beantragen. Sollten Sie in einem gleichen oder verwandten Studiengang eingeschrieben werden wollen, sollte die Anrechnung der bisherigen Leistungen möglichst im Vorfeld der Einschreibung beantragt werden. Weitere Informationen zum Anrechnungsverfahren erhalten Sie unter IV. . Informationen bezüglich des Bewerbungsverfahrens und der Einschreibung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
3. Ich benötige für die Ein- bzw. Umschreibung im Studierendensekretariat einen Einstufungs-/Anrechnungsbescheid. Woher bekomme ich diesen?
Den Einstufungsbescheid erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsamt. Dies geschieht allerdings automatisch, wenn Sie die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen beantragen (siehe Frage 1).
4. Kann ich mir vor dem Studium abgeleistete Praktika bzw. Ausbildung/Beruf/Nebentätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?
Abhängig vom Studiengang ist dies möglich. Auch hier stehen Ihnen die Fachstudienberatungen gerne zur Verfügung. Die Entscheidung trifft dann der Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden. Wenn es sich um eine gleichwertige Leistung handelt, so kann die Berufstätigkeit auch als Modulprüfung angerechnet werden.
5. Was passiert, wenn ich keine Note für eine Prüfungsleistung bekommen habe, jedoch für die Anrechnung eine Note benötige?
Die Prüfungsleistung kann trotzdem anerkannt werden. Dann wird lediglich der Vermerk „anerkannt“ aufgenommen und später auch so im Zeugnis vermerkt.
6. Was muss ich tun, wenn ich im Ausland studieren möchte?
Das International Office (IO) bietet Informationen, z.B. zu Austauschprogrammen und Logistik, aber auch Kontakte zu Partnern in der ganzen Welt. Sie können an einer Partneruniversität studieren oder sich selbst einen Gastgeber für Ihr Auslandsstudium oder -praktikum suchen. Im IO finden Sie Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Vorhaben und können sich auf Stipendien bewerben. Nutzen Sie frühzeitig Erstberatungen, fachspezifische Informationsveranstaltungen, Länderabende und vor allem den Internationalen Tag, um Ihre Auslandserfahrung ganz individuell zu planen und vorzubereiten.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt im International Office.