Häufig gestellte Fragen (FAQ)

XI. Abschluss und Zeugnis

Wo bekomme ich ein Transcript of Records mit relativer Durchschnittsnote bzw. Nachweise für meine Bewerbung?

Ein verifiziertes Transcript of Records kann selbstständig online über das Selbstbedienungsportal erstellt werden. Sofern aus dem Transcript of Records keine relative Durchschnittsnote hervorgeht, wenden Sie sich bitte an den*die zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungsamt.

Was passiert, wenn ich meine letzte Prüfung erfolgreich absolviert habe? Wird mir das Zeugnis automatisch zugeschickt? Werde ich automatisch exmatrikuliert?

Sobald Sie die letzte Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie zunächst eine schriftliche Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiums. Innerhalb von 4 Wochen werden dann die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, ggf. Diploma Supplement und Transcript of Records) erstellt. Sobald diese unterzeichnet sind, erhalten Sie eine E-Mail, dass die Abschlussdokumente fertiggestellt sind. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Zeugnisunterlagen im Prüfungsamt abholen. Nach Bestätigung der Adresse können Ihnen die Zeugnisunterlagen auch per Post zugeschickt werden.

Spätestens mit Erhalt der Zeugnisunterlagen beantragen Sie dann im Studierendensekretariat Ihre Exmatrikulation. Hier erhalten Sie dann auch eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung, welche für Behördengänge aber auch für eine Einschreibung an einer anderen Hochschule nötig ist.

Wird auf meinem Zeugnis vermerkt, wie lange ich studiert habe?

Nein. Diese Information ist lediglich auf der Exmatrikulationsbescheinigung oder der Studienbescheinigung ersichtlich.

Ich habe mein Zeugnis verloren, was kann ich tun?

Sie können sich bei Verlust an das Zentrale Prüfungsamt wenden und hier entweder eine beglaubigte Kopie oder eine Neuausstellung der Dokumente beantragen. Beides ist nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Universität gebührenpflichtig.

Wo bekomme ich Beglaubigungen, beispielsweise für mein Zeugnis?

Dokumente, welche die Universität ausgestellt hat, können Sie im Zentralen Prüfungsamt und im Justitiariat beglaubigen lassen. Dies ist jedoch nach der jeweils geltenden Gebührenordnung gebührenpflichtig.


Aktuelle Informationen

19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde