Rechtsprechung

wichtige Gerichtsurteile zum Prüfungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung relevanter Gerichtsurteile und rechtlicher Grundsätze, die für das Prüfungswesen an der Universität Greifswald maßgeblich sind. Diese Dokumentation dient als Orientierungshilfe für Prüfende und Studierende, um eine rechtssichere Gestaltung und Durchführung von Prüfungsverfahren zu gewährleisten.

AktenzeichenUrteil in der SacheLeitsätze
7 K 2515/25.KS Täuschung durch KI an der Universität Die Grenze zur nicht mehr selbständigen Anfertigung einer Hausarbeit ist unabhängig von einem ausdrücklichen Verbot in der Prüfungsordnung bereits beim einmaligen ungekennzeichneten Einsatz generativer KI überschritten. // Der Einsatz generativer KI in einer Hausarbeit über die bloße Rechtschreibkontrolle hinaus stellt eine nicht mehr eigenständige Anfertigung dar.
7 K 2134/24.KS Anscheinsbeweis für Täuschung durch KI im Prüfungsrecht Die Universität kann eine Täuschung durch KI mithilfe des Anscheinsbeweises nachweisen. // Indizien für einen Anscheinsbeweis sind etwa die auffällige Diskrepanz von mündlichen und schriftlichen Leistungen, KI-typische Auffälligkeiten sowie das Nachtatverhalten des Prüflings. // Auch die teilweise Erstellung einer Bachelorarbeit mithilfe generativer KI ohne Kenntlichmachung ist als Täuschung anzusehen. // Eine besonders schwere Täuschung kann schon dann vorliegen, wenn sie sich lediglich in Qualität oder Quantität von anderen Fällen deutlich abhebt, es bedarf nicht zwingend beider Komponenten.
2 PA 593/07 Keine Pflicht zur Anpassung schriftlicher Prüfungsbedingungen an individuelle Sprachdefizite fremdsprachiger Prüflinge Der Grundsatz der Chancengleichheit und Fairness im Prüfungsrecht gebietet keine Differenzierung der Prüfungsbedingungen nach den jeweiligen Sprachkenntnissen der nicht deutschsprachigen Prüflinge. // Ein nicht deutschsprachiger Prüfling hat daher keinen Anspruch darauf, dass ihm die Prüfungsfragen in einer gerade und spezifisch auf seine eingeschränkten individuellen Fähigkeiten zur Verständigung in deutscher Sprache gestellt werden.
2 LA 116/03 Unverzügliche Rügepflicht Ein Prüfling muss Mängel im Prüfungsverfahren unverzüglich rügen. // Zur Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle im Prüfungsrecht.

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