Die erneute Diskussion um den Namen der Universität führt weg von ihren drängenden wirtschaftlichen Problemen

Für den Doppelhaushalt 2018/2019 sieht der Entwurf für die Hochschulen des Landes massive Einschnitte in der Form vor, dass die Hochschulen zu einer ungebundenen Rücklage in Höhe von 2,5 % für 2018 und erhöht auf 5 % für 2019 verpflichtet werden sollen. Durch zusätzliche Bewirtschaftungsregeln sind weitere hohe verpflichtende Rücklagen vorgesehen. Die Regelungen führen insgesamt dazu, dass – am Beispiel von Greifswald – mindestens 22 % der laufenden Sachaufwendungen im Grundhaushalt bzw. 42 Promotionsstellen pro Jahr der Bewirtschaftung entzogen werden. Die Folgen für eine sachgemäße Erfüllung der Aufgaben in Lehre und Forschung wären dramatisch. 

Gemeinsam mit den anderen Hochschulen des Landes bemühen wir uns gegenwärtig um politische Unterstützung bei den Mitgliedern des Landtages, die über den Haushaltsentwurf entscheiden werden. Wir wünschen uns, dass wir weiterhin im Rahmen des zugesagten Globalhaushaltes wirtschaften können. Zugleich betonen wir, dass die Hochschulen nicht zusätzliche Mittel fordern, sondern lediglich eine flexible Bewirtschaftung und Verfügbarkeit der Mittel, die uns in den Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen verbindlich zugesagt wurden. Wie notwendig dies ist, zeigen aktuell die Ergebnisse der Exzellenzstrategie, die in den neuen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen einen nach wie vor großen Nachholbedarf in den strukturellen Grundlagen offenbaren. Nur eine zuverlässige Finanzierung kann verhindern, dass sich die Schere zwischen alten und neuen Bundesländern noch weiter öffnet. 

In dieser kritischen hochschulpolitischen Situation wünschen wir uns, dass sich die hochschulinterne Diskussion auf die zentralen Probleme unserer Universität konzentriert. 

Kurz-URL: http://tinyurl.com/yd2glfeu

Dies ist eine Presseinformation des Rektorats.

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