Dr. Anne-Kathrin Rühr studierte Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald und an der Staatlichen Universität Tomsk. Bereits während ihres Studiums befasste sie sich als studentische Mitarbeiterin an zwei Lehrstühlen mit verschiedenen verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Nach der Ersten juristischen Prüfung arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung (Nordosteuropa) der Universität Greifswald (Prof. Dr. Uwe Kischel). Ihre Dissertation stellte sie mit einem zweijährigen Landesgraduiertenstipendium des Landes Mecklenburg-Vorpommern fertig. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung arbeitet Dr. Anne-Kathrin Rühr heute als Syndikusrechtsanwältin bei Berlin-Chemie/Menarini.
In ihrer Dissertation „Instrumente des individuellen Grundrechtsschutzes in der Russischen Föderation“ untersuchte sie unter Berücksichtigung russischer rechtskultureller Besonderheiten das Grundrechtsverständnis, die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Grundrechtsschutz sowie die einfachrechtlichen Schutzinstrumente in Russland und Deutschland. Den tragenden Pfeiler des individuellen Grundrechtsschutzes bildet in Russland wie in Deutschland – in Russland trotz vielfältiger außergerichtlicher Schutzinstrumente – der gerichtlich vermittelte Grundrechtsschutz. Dies nimmt Frau Dr. Anne-Kathrin Rühr zum Anlass, spezifische Probleme der russischen Judikative in der Rechtswirklichkeit vertieft zu betrachten.
Der Deutsch-Russische Juristenpreis wird von der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung (DRJV) seit 2011 jährlich gemeinsam mit dem Deutsch-Russischen Juristischen Institut (DRJI) und der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) vergeben.
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