Vom 6. Januar ab 08:30 Uhr bis einschließlich 9. Januar um 12:00 Uhr können sie noch gewählt werden: die neuen Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte. Gewählt wird der Senat aus Gruppen der Hochschullehrer*innen, Studierenden, akademischen Mitarbeiter*innen sowie weiteren Mitarbeiter*innen. Für die Fakultätsräte stellen sich Mitglieder der Theologischen Fakultät, Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Philosophischen Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Universitätsmedizin zur Wahl.
Eine Übersicht mit hilfreichen Informationen zur Wahl und dem Ablauf finden Sie hier. Für die Online-Teilnahme wurde eine Anleitung zusammengestellt.
Nutzen Sie Ihre Stimme und nehmen Sie an der Wahl noch bis zum 9. Januar teil.
