„Organe und Skandale“ − Vertrauen und Transparenz bei Transplantationen

Erklärtes Ziel des Transplantationsgesetzes (TPG) war die Schaffung von Vertrauen und Transparenz innerhalb des transplantationsmedizinischen Verteilungssystems. Tatsächlich hegen viele Menschen Vorbehalte. Die Organspendebereitschaft in Deutschland ist trotz gesetzgeberischer und medialer „Großoffensiven“ aktuell so niedrig wie kaum je zuvor. Warum dies so ist, wird nicht einheitlich beurteilt. Die einen sehen die „Organspendeskandale“ der letzten Jahre als verantwortlich an. Die anderen bewerten namentlich die mediale Aufbereitung als ein ungerechtfertigtes Skandalisieren, welche das Vertrauen in die Lauterkeit der Verteilungsentscheidungen untergrabe.

Mit dem 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz werden erstmals in Deutschland Menschen von einer lebensverlängernden oder rettenden Behandlung normativ ausgeschlossen. Aufgrund des Nichterfüllens von gesetzlichen Kriterien – wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit – ist es nun möglich, Patienten die medizinische Behandlung zu verwehren. Am Transplantationsgesetz lassen sich daher wie in einem Brennglas die Probleme aufzeigen, die bei einer Knappheit medizinischer Versorgung entstehen können.

Die Veranstaltung gibt, ausgehend von den erwähnten Unregelmäßigkeiten bei Organzuteilungen, zunächst einen Überblick über das Organzuteilungsverfahren. Dabei werden die beteiligten Institutionen − Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Eurotransplant, Bundesärztekammer − vorgestellt und die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert.

Mit dem gewonnen Rüstzeug wird sich Prof. Dr. Heinrich Lang dann einigen der derzeitigen rechtlichen Problemfelder in der Transplantationsmedizin zuwenden. Dabei geht es um die strukturelle Verantwortungsverflüchtigung für Zuteilungsentscheidungen, die regelmäßig nicht den einzelnen handelnden Akteuren anzulasten ist. Weiter thematisiert die Vorlesung die aus rechtsstaatlicher Perspektive unzulängliche Kontrolle transplantationsmedizinischer Entscheidungen und in diesem Kontext namentlich den vollkommen defizitären Rechtsschutz. Und es wird die Sprache von etwas sein, was sich als das Abdanken der Gerichte bezeichnen lässt. Zu allen angesprochenen Fragen lassen sich ganz unterschiedliche Positionen einnehmen. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion.  

Universität im Rathaus
Vortrag von Prof. Dr. Heinrich Lang
Montag, 09.01.2017, 17:00 Uhr
Bürgerschaftssaal des Greifswalder Rathauses

Weitere Informationen
Die Vorlesung ist die fünfte Veranstaltung der Reihe Universität im Rathaus im Wintersemester 2016/2017. Sie wird von der Universität Greifswald in Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald organisiert. Der Eintritt ist kostenfrei. Der Vortrag kann barrierefrei erreicht werden.

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Ansprechpartner an der Universität Greifswald

Prof. Dr. jur. Heinrich Lang, Dipl.-Sozialpäd.
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht
Domstraße 20
17489 Greifswald
Telefon 03834 86-2131
heinrich.languni-greifswaldde

Presse- und Informationsstelle
Domstraße 11
17489 Greifswald
Telefon 03834 86-1150
pressestelleuni-greifswaldde

Veranstalter der Reihe „Universität im Rathaus“
Prof. Dr. Matthias Schneider
Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
Bahnhofstraße 48/49
17489 Greifswald
Telefon 03834 86-3525
matthias.schneideruni-greifswaldde 

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