Zielvereinbarung für 2026 bis 2030 mit dem Land unterzeichnet

Die Zielvereinbarung 2026–2030 zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Universität Greifswald definiert die strategischen Entwicklungsziele, Leistungszusagen und finanziellen Rahmenbedingungen für die kommenden fünf Jahre. Obgleich die Zielvereinbarung wesentliche Punkte der Strategie 2035 der Universität aufgreift, steht sie in einem Spannungsfeld zwischen einer sehr angespannten Haushaltslage und dem Ziel, die Universität als leistungs- und zukunftsfähige Volluniversität weiterzuentwickeln.

Im Bereich Studium und Lehre verpflichtet sich die Universität, ihr grundsätzlich gebührenfreies Studienangebot im Erststudium weitgehend zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Geplant sind neue Studiengänge, insbesondere im Lehramt sowie interdisziplinäre Bachelorangebote. Die sogenannten „kleinen Fächer“ sollen weiterhin mit einer Mindestausstattung abgesichert werden. Ziel ist es, die Studienanfängerzahlen mindestens zu halten und zugleich den Anteil der Absolvent*innen zu erhöhen. Flexible Studienformate, digitale Lehrangebote, Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Qualitätssteigerung in der Lehre werden weiter ausgebaut.

Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Lehrkräftebildung. Vor dem Hintergrund der landesweiten Reform wird das bestehende Angebot ausgebaut und weiterentwickelt. Mehrere Professuren, unter anderem in der Medienpädagogik und im Bereich des Grundschullehramts sowie zahlreiche unbefristete Wissenschaftler*innen werden durch das Land eingerichtet und verstetigt. Die konkrete Ausgestaltung der Reform erfolgt in einer separaten Teilzielvereinbarung [LINK EINFÜGEN] mit dem Wissenschaftsministerium.

In Forschung und Transfer schärft die Universität ihr Profil gemäß Forschungsstrategie [LINK EINFÜGEN] durch die Konzentration auf die interdisziplinären Schwerpunkte Ostseeraum, One Health und Prävention. Diese werden strategisch weiterentwickelt, um die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, insbesondere im Hinblick auf große Drittmittelprogramme und die Exzellenzstrategie des Bundes. Das Land unterstützt profilbildende Strukturen wie das Interdisziplinäre Forschungszentrum Ostseeraum sowie die Institutionalisierung der Moorforschung. Open Access, Forschungsdatenmanagement und Wissenstransfer werden als Querschnittsaufgaben weiter ausgebaut.

Die Universitätsmedizin fokussiert sich auf Community Medicine und bevölkerungsbezogene Gesundheitsforschung in enger Verbindung mit One-Health-Ansätzen. Das Land stellt hierfür ein Medizinforschungspaket bereit, das zusätzliche Professuren, Großgeräteinvestitionen und Exzellenzforschung umfasst. Zudem werden Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der medizinischen Ausbildung und zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für den ländlichen Raum, umgesetzt.

Hinsichtlich der Querschnittsthemen setzt die Zielvereinbarung auf digitale Transformation, den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie auf Nachhaltigkeit, Gleichstellung, Vielfalt, Inklusion und Internationalisierung. Mit dem geplanten „Greifswald AI and Data Center for Research and Health“ sollen Kompetenzen gebündelt und für Forschung und Gesundheitsanwendungen nutzbar gemacht werden.

Die finanziellen Rahmenbedingungen sehen für die Universität Greifswald im Zeitraum 2026 bis 2030 steigende Landeszuschüsse vor, die tarifliche Entwicklungen bei den Personalkosten sowie geringfügige Steigerungen bei Sach- und Investitionsmitteln berücksichtigen. Ein Inflationsausgleich erfolgt nicht. Die Finanzierung aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ wird fortgeführt und ist mit der Verpflichtung verbunden, aus diesen Mitteln finanziertes Personal grundsätzlich unbefristet zu beschäftigen.

Gleichzeitig steht die Zielvereinbarung ausdrücklich unter einem Finanzierungsvorbehalt. Alle Zuweisungen sind abhängig von den Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers und der mittelfristigen Finanzplanung des Landes. Die Universität Greifswald ist – wie alle Hochschulen des Landes – an künftigen Konsolidierungsmaßnahmen zu beteiligen. Dies umfasst auch pauschale Einsparvorgaben wie globale Minderausgaben oder Haushaltssperren und kann sich auf Rücklagen erstrecken.

Neben den finanziellen Rahmenbedingungen werden auch die Ergebnisse einer noch zu erarbeitenden Forschungs- und Wissenschaftsstrategie in die weitere Entwicklungsplanung der sechs Hochschulen einfließen.

Insgesamt bietet die Zielvereinbarung damit einen strategischen Entwicklungsrahmen, macht aber zugleich die finanziellen Unsicherheiten und Sparzwänge deutlich.

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