Inklusionsbeauftragte i. S. d. § 181 SGB IX

Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Der/die Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der/die Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

Eva Hälke-Plath
Leiterin Referat Personal
Domstraße 14, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1139
eva.hpuni-greifswaldde