Meldung von Unfällen mit Beteiligung Dritter
Es hat sich gezeigt, dass vielfach nicht bekannt ist, dass Unfälle und Schadensfälle mit möglicher Beteiligung Dritter – auch Privatunfälle – unverzüglich zu melden sind.
Dies betrifft sowohl die Bediensteten selbst als auch ihre beihilfeberechtigten Angehörigen.
Deshalb hat die Landesregierung ein Rundschreiben erlassen, in welchem Hinweise zur Unfallmeldung gegeben werden, wenn bei einem Unfall ein Dritter schuldhaft oder möglicherweise mitschuldig ist.
Welche Unfälle und wen das betrifft sowie wohin und in welcher Form solche Unfälle zu melden sind, finden Sie hier:
