Sehr geehrte Beamtinnen und Beamte,

gleichermaßen gilt auch bei Ihnen, dass Unfälle, bei den Sie verletzt wurden, tragisch sind. Auch hier bemüht sich die Universität Greifswald so schnell es geht zu helfen. Allerdings müssen Unfälle von Beamtinnen und Beamten an das Bildungsministerium M-V und das Finanzministerium M-V gesendet werden. Zudem prüft das Finanzministerium M-V ob bei Unfällen, die Ihnen widerfahren, ein Drittverschulden vorliegt. Alle Unfallanzeigeformulare, Formulare zur Kostenrückerstattung sowie die Verwaltungsvorschrift – Richtlinie zur Anzeige und Verfolgung von auf das Land M-V übergegangenen Schadensersatzansprüchen finden Sie hier: