Übersicht über erforderliche Unterlagen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Im folgenden werden für unterschiedliche Röntgengerätegruppen Voraussetzungen zum Betrieb dieser Einrichtungen dargestellt.

 

Erforderliche Unterlagen für medizinische Röntgeneinrichtungen ohne Bauartzulassung

  • Genehmigung
  • Fachkundenachweis
  • Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen
  • Nachweis der Kenntnisse der Hilfskräfte

Erforderliche Unterlagen für medizinische Röntgeneinrichtungen mit CE-Kennzeichen

  • Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme (Diagnostik)
  • Genehmigung (Behandlung)
  • Fachkundenachweis
  • Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen
  • Nachweis der Kenntnisse der Hilfskräfte

Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen ohne Bauartzulassung

  • Genehmigung
  • Fachkundenachweis
  • Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen

Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (allg.)

  • Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme
  • Fachkundenachweis
  • Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen

Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (Hochschutz)

  • Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme
  • Fachkundenachweis

Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (Vollschutz)

  • Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme

Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (Schulröntgengerät)

  • Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme
  • Fachkundenachweis

Erforderliche Unterlagen für Störstrahler ohne Bauartzulassung

  • Genehmigung
  • Fachkundenachweis
  • Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen