Übersicht über erforderliche Unterlagen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Im folgenden werden für unterschiedliche Röntgengerätegruppen Voraussetzungen zum Betrieb dieser Einrichtungen dargestellt.
Erforderliche Unterlagen für medizinische Röntgeneinrichtungen ohne Bauartzulassung
- Genehmigung
- Fachkundenachweis
- Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen
- Nachweis der Kenntnisse der Hilfskräfte
Erforderliche Unterlagen für medizinische Röntgeneinrichtungen mit CE-Kennzeichen
- Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme (Diagnostik)
- Genehmigung (Behandlung)
- Fachkundenachweis
- Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen
- Nachweis der Kenntnisse der Hilfskräfte
Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen ohne Bauartzulassung
- Genehmigung
- Fachkundenachweis
- Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen
Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (allg.)
- Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme
- Fachkundenachweis
- Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen
Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (Hochschutz)
- Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme
- Fachkundenachweis
Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (Vollschutz)
- Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme
Erforderliche Unterlagen für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung (Schulröntgengerät)
- Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme
- Fachkundenachweis
Erforderliche Unterlagen für Störstrahler ohne Bauartzulassung
- Genehmigung
- Fachkundenachweis
- Bescheinigung mit Prüfbericht eines Sachverständigen