1. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und an der Universität
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GlG) schützen Beschäftigte an der Universität Greifswald vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Hochschule ist als Arbeitgeberin dazu verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld ohne Belästigungen zu sorgen.
In diesem Rahmen wurde auch die Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt der Universität Greifswald (RL) verabschiedet, die das AGG und das GlG konkretisieren soll. Sie verpflichtet die Hochschule zu präventiven Maßnahmen, sowie zur Aufklärung von Fällen sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt und zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen. Das Besondere ist, dass die RL alle Mitglieder der Universität einschließlich der Studierenden sowie Besucher*innen und Gäste miteinbezieht und umfassend schützt. Das Arbeitsverhältnis mit der Hochschule ist somit nicht der einzige Anknüpfpunkt.
2. Begriffsklärung - sexuelle Belästigung
Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist jedes unerwünschte, sexualbezogene Verhalten, das die Würde der Betroffenen verletzt und ein Klima der Einschüchterung, Entwürdigung und Beleidigung aufgrund sexualisierter Handlungen schafft. (§ 1 der RL)
Beispiele nach § 2 Abs. 2 der RL:
- Sexualisierter und herabwürdigender Sprachgebrauch,
- Entwürdigende Bemerkungen oder Witze über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten, oder ihr Intimleben,
- Unerwünschte Gesten und Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug,
- Verbale, bildliche oder elektronische Präsentation pornografischer oder sexualisierter Darstellungen mit entwürdigender Absicht der Präsentierenden,
- Unerwünschte Körperkontakte,
- Unerwünschte Aufforderung oder Nötigung zu sexuellem Verhalten,
- Verfolgung oder Nötigung mit sexuellem Hintergrund,
- Vergewaltigung
Als besonders schwerwiegend werden sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder in Studium und Lehre eingestuft. Dies betrifft gerade die Androhung von persönlichen studienbezogenen oder beruflichen Nachteilen oder der Zusage von Vorteilen.
3. Zeitliche Abschnitte, Vorgehen und Dokumentationen
Es ist zunächst wichtig, dass Sie – soweit es Ihnen möglich ist – ein Gedächtnisprotokoll anlegen, um die Erfahrungen festhalten zu können. Dies kann Ihnen später helfen, den genauen Ablauf zu rekonstruieren, Gesprächsverläufe wiederzugeben und das weitere Verfahren anzugehen. Es ist es sinnvoll zu dokumentieren, wann und wo sich der Vorfall abgespielt hat, wer bzw. welche Personen involviert oder beteiligt waren und was geschehen ist. Die entsprechenden Dokumente für die Dokumentation finden sie unter weiteren Informationen und Materialien (Punkt 5).
Dabei können Sie sich von der Gleichstellungsbeauftragten beraten lassen. Diese kann Sie auch über Fristen informieren, die für etwaige Verfahren eingehalten werden müssen.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Beratung für Betroffene sexualisierter Diskriminierung
Ruth Terodde
Domstraße 11, Eingang 4
Raum 2.17
17489 Greifswald
Telefon: +49 3834 420 1108
E-Mail: teroddeuni-greifswaldde
Gerichtsmedizin & Klinikum in Greifswald
Institut für Rechtsmedizin
Kuhstraße 30
17489 Greifswald
Telefon: ++49 (0)3834 / 86 57 43
Telefax: ++49 (0)3834 / 86 57 51
E-Mail: rechtsmeuni-greifswaldde
Notaufnahme der Universitätsmedizin Greifswald
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Telefon: 03834 86-22531
E-Mail: info-unimedizinuni-greifswaldde
Caritas-Regionalzentrum Greifswald
Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt
Bahnhofstraße 16
17489 Greifswald
+49 3834 79 83-199
+49 3834 79 83-123
5. Weitere Informationen und Materialien
Leitfäden der Antidiskriminierungsstelle
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext
Formulare zur Dokumentation
Erfassen von Mobbing-Handlungen
Ruth Terodde

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Domstraße 11, Eingang 4
Raum 2.17
17489 Greifswald
Telefon: +49 3834 420 1108
Lisa Scheunemann

Studentische Mitarbeiterin
Antidiskriminierung
Domstraße 11, Eingang 4
Raum 2.16
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 3491