Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Wahl der neuen Gleichstellungsbeauftragten 2025

Liebe Angehörige der Universität Greifswald,

 

Gleichstellung ist als verfassungsrechtlicher Auftrag in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verankert. Sie zielt darauf ab, allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Bereichen und Ressourcen zu gewährleisten, vor Diskriminierung zu schützen und eine echte Freiheit in der Wahl der Lebensweise zu ermöglichen.

In der universitären Praxis zeigt sich jedoch, dass die Lebenssituationen und Karrierewege von Frauen und Männern in vielen Bereichen noch nicht angeglichen sind. Ein prominentes Beispiel ist der geringe Anteil an Professorinnen, der mit 30 Prozent immer noch weit hinter jenem der männlichen Kollegen liegt.

Um weiterhin die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Greifswald zu fördern, sie familienfreundlich(er) zu machen und ihre Angehörigen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu schützen, braucht es Frauen, die sich als Gleichstellungsbeauftragte engagieren. Nur dann erhält Gleichstellung den notwendigen Stellenwert in den Planungs- und Entscheidungsprozessen der Universität.

Im Mai 2025 wird an der Universität eine neue zentrale Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Ruth Terodde, die das Amt 12 Jahre lang bekleidet hat, nimmt Abschied und wird für eine erneute Kandidatur nicht zur Verfügung stehen. Wählbar sind alle weiblichen Beschäftigten der Universität.

Wir laden Sie ein, sich auf dieser Seite über das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zu informieren. Bis zur Wahl 2025 wird hier über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten berichtet und Einblicke in verschiedene Bereiche und Projekte der Gleichstellung gegeben. Bald finden Sie hier auch alle Informationen rund um die Wahl selbst.

 

Herzliche Grüße

Das Team der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

 

Sind Sie am Amt der Gleichstellungsbeauftragten interessiert? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Zeitplan Wahl

Bestellung des Wahlvorstandes

vsl. Winter 2024/25

Einleitung der Wahl (Erlass des Wahlausschreibens)

vsl. Erstes Quartal 2025

Einreichen der Wahlvorschläge

vsl. Erstes Quartal 2025

Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

12.05.2025 - 15.05.2025

Bekanntgabe Wahlergebnisse

15.05.2025

01.06.2025
Beginn Amtszeit der neuen Gleichstellungsbeauftragten

Übrigens: Zusammen mit der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten 2025 finden die Personalratswahlen 2025 statt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Personalrats.

Informationen für Interessierte

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellungsgesetz – GlG M-V

 

  • Unterstützung der Universität bei der Realisierung der Gleichstellung der Geschlechter und der Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit bzw. Studium

  • Beratung der Universität zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes M-V sowie der weiteren Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern (LHG, Grundordnung der Universität)

  • Förderung der Gleichstellung und Durchsetzung der Ziele des Gesetzes durch Initiativen

  • Beratung und Unterstützung der Universitätsangehörigen (Ansprechpartnerin)

  • Mitwirkung (Beteiligung) an allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, die einen Gleichstellungsbezug beziehungsweise Vereinbarkeitsbezug aufweisen

  • Begleitung des Vollzugs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Bezug auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere auch sexuelle Belästigung


Fragen an die aktuelle Gleichstellungsbeauftragte

Was umfasst das Amt der Gleichstellungsbeauftragten?

Welche Rechte hat eine Gleichstellungsbeauftragte?

Was sind wichtige gleichstellungsrelevante Themen an der Universität Greifswald?

Worte an Interessierte


Fragen rund um die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Aus wem besteht das Team der Gleichstellungsbeauftragten?

Aus wem besteht das Team der Gleichstellungsbeauftragten?

Das Team der Gleichstellungsbeauftragten setzt sich aus sechs festangestellten Mitarbeiter*innen, neun engagierten studentischen Hilfskräften und drei Betreuungspersonen im Familienservice zusammen. Gemeinsam unterstützen sie die Gleichstellungsbeauftragte mit vollem Einsatz und bringen ihre Projekte erfolgreich auf den Weg. Direkt an das Gleichstellungsbüro angeschlossen sind der Familienservice, das Karriere-Wege-Mentoring-Programm sowie das Professorinnenprogramm, die gemeinsam eine starke Vernetzung für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit an der Universität bilden.

Was sind die Aufgaben der Fakultätsvertreterinnen?

Was sind die Aufgaben der Fakultätsvertreterinnen?

Sie sind beratendes Mitglied bei allen Gremienveranstaltungen der Fakultät. Sie betreuen Berufungsverfahren sowie Stellenbesetzungsverfahren.
Darüberhinaus treffen sich alle Fakultätsvertreterinnen regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

Wann ist das Wahlergebnis öffentlich?

Wann ist das Wahlergebnis öffentlich?

Am Wahlabend

Kann man bei der Auszählung der Stimmen dabei sein?

Kann man bei der Auszählung der Stimmen dabei sein?

Ja, es ist möglich bei der Auszählung dabei zu sein.


Kontakt

Ruth Terodde
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte 
Domstraße 11, Eingang 4
17489 Greifswald
Raum 2.17
Telefon 03834 420 1108
ruth.terodde@uni-greifswald.de

Alisa Otte
Domstraße 11, Eingang 4
Raum 2.21.2
17489 Greifswald
Telefon  +49 3834 420 1321
alisa.otte@uni-greifswald.de