Für Studierende und Mitarbeitende
Um die Vorteile des Mutterschutzgesetzes in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, dass schwangere Studierende unverzüglich nach Kenntnis die Schwangerschaft beim Studierendensekretariat der Universität anzeigen. Nur so kann die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit auch im Rahmen eines Hochschulstudiums ausreichend geschützt, Gefährdungen vorgebeugt und einer Benachteiligung entgegengewirkt werden.
Schwangere Mitarbeitende melden Ihre Schwangerschaft dem*der zuständigen Mitarbeiter*in im Dezernat Personal. Es erfolgt daraufhin ein Aufklärungsgespräch sowie die notwendigen Meldungen an die Fachvorgesetzten, dem LAGuS und dem LAF MV.
Melden Sie sich zudem gerne bei uns, damit wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen können und nichts in dieser einzigartigen Lebenslage untergeht. Wir beraten Sie gerne!