Beteiligungsantrag

Der Personalrat für das wissenschaftliche Personal ist im Gegensatz zum Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal nicht automatisch für die wissenschaftlich Beschäftigten zuständig. Der WPR kann für das wissenschaftliche Personal in persönlichen Angelegenheiten nur dann tätig werden, wenn vor Einleitung der Maßnahme durch die Dienststelle ein Beteiligungsantrag gestellt worden ist.

Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit: