Personalvertretung
Die Personalvertretungen – die Interessenvertretungen der Beschäftigten
An der Universität Greifswald arbeiten drei Personalräte: der Gesamtpersonalrat, der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Personalrat für das wissenschaftliche Personal. Diese nehmen ihre Aufgaben entsprechend der Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) wahr.
Geschäftsstelle der Personalräte
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon 03834 420 1166
Telefax 03834 420 1169
persratuni-greifswaldde
Hinweis: Universitätsmedizin
Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.
Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.
Aktuelle Informationen
Aufgaben der Personalvertretungen
Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die mehrere Personalräte einer Dienststelle betreffen und nicht durch die einzelnen Personalräte geregelt werden können ( § 74 PersVG M-V). Er ist den einzelnen Personalräten nicht übergeordnet.
Die Personalräte der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden haben für die jeweils von ihnen vertretenen Beschäftigtengruppen zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Personalangelegenheiten, sozialen und organisatorischen Fragen.
Gewählt werden die Personalräte von den Angehörigen der, von ihnen jeweils vertretenen Beschäftigtengruppe für die Dauer von vier Jahren.
Die Schwerbehindertenvertretungschließlich fördert die Eingliederung und Teilhabe der schwerbehinderten Mitarbeitenden der Universität in den Arbeitsprozess, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zu Seite.