Die zahlreichen nicht als Wissenschaftler*innen eingestuften Beschäftigten sind durch einen eigenen Personalrat vertreten, der die Interessen gegenüber der Dienststelle vertritt - dem NPR. Neben den Belangen Einzelner müssen wir dabei die Interessen der Gesamtheit aller Beschäftigten berücksichtigen. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Dienststelle und anderen Gremien, haben wir den Betriebsfrieden zu wahren.
Die Mitglieder des NPR werden für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt und nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Diese Aufgaben, Rechte und Pflichten sind durch das Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegt (vgl. § 58 ff.). Ihnen obliegt beispielsweise die Prüfung und Zustimmung bei zahlreichen Belangen der Arbeits- und Dienstverhältnisse, auch im Rahmen des Abschlusses von Dienstvereinbarungen.
Der NPR berät sowohl in Fragen von allgemeinem Interesse für seine Beschäftigtengruppen, unterstützt allerdings auch bei Problemen Einzelner. Nutzen Sie dazu Ihr Recht und kommen bei Problemen rechtzeitig auf uns zu - wir helfen Ihnen gerne weiter. Selbstverständlich sind alle Mitglieder dabei zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Sitzungen des Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden finden in der Regel jeden Donnerstag um 13:00 Uhr statt.
Aufgrund personeller Engpässe können momentan keine regelmäßigen Sprechzeiten und Beratungen angeboten werden. Vereinbaren Sie aber gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Aus persönlichen Gründen hat Petra Engler ihr Amt als Vorsitzende des Personalrats für die Nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden (NPR) mit Wirkung zum 01.10.2023 niedergelegt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Andreas Reißland gewählt. Er tauscht damit die Plätze mit Petra Engler, die zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt wurde.
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ab dem 25.09.2023 finden Sie uns in der Rubenowstraße 2c (Alte Sehschule)
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Am 11. Oktober beschließt die Bundestarifkommission öD die Forderung, mit der wir in die Tarifauseinandersetzung für die rund 1,2 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder gehen. Wir können diese Auseinandersetzung nur gewinnen, wenn sich viele Kolleg*innen beteiligen und für ihre Forderungen einsetzen.
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Die neue bzw. erste Geschäftsordnung des Personalrats für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden tritt ab dem 03.08.2023 in Kraft.
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Am 06.07.2023 um 18 Uhr haben Sie noch einmal die Möglichkeit, online an einer Veranstaltung zum Thema „NoGo! Sexualisierte Diskriminierung und Belästigung im Arbeitskontext“ teilzunehmen.
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Franziska Knop hat mit sofortiger Wirkung ihr Amt im Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden (NPR) niedergelegt
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Die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Greifswald möchten sich an dieser Stelle noch einmal bei allen Teilnehmenden an der 1. Personalversammlung 2023 bedanken.
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Die Personalversammlung zum Thema „NoGo! Sexuelle Diskriminierung und Belästigung im Arbeitskontext“ findet am Mittwoch, den 26.04.2023, in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, im Hörsaal 5, Rubenowstraße 1 (altes Audimax), statt.
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Wir heißen neue und alte Bekannte herzlich im Team der Schwerbehindertenvertretung willkommen!
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Am 17. Januar 2023 um 09.00 Uhr werden im Konferenzraum des Universitätshauptgebäudes (Domstraße 11, 17489 Greifswald) die Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gewählt.
Weitere Informationen können Sie der Webseite der Schwerbehindertenvertretung entnehmen.
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nachdem die Geschäftsstelle der Personalvertretungen für längere Zeit unbesetzt war, wird uns Stefanie Lange ab dem 01.09.2022 unterstützen
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Die neue Dienstvereinbarung über die Durchführung der Rufbereitschaft (DV Rufbereitschaft), zwischen der Universität Greifswald und dem Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden, tritt ab dem 01.07.2022 in Kraft.
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Mit dem 01. Juni beginnt die Sommerarbeitszeit an der Universität Greifswald.
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Richtlinie zur Vergabe von Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
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Die Wahlvorstände der Personalratswahlen haben das Ergebnis der Wahl veröffentlicht.
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Am 3. September 2019 wurden die Tarifverträge unterzeichnet, in denen die Tarifeinigung vom 2. März 2019 umgesetzt wird.
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Der Arbeitgeber hat keine dauerhafte Informationspflicht (vgl. § 7 Abs. 2 TzBfG) gegenüber dem Teilzeitarbeitnehmer.
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Aufgrund der Überarbeitung der DA I&K-Systeme wird diese nicht wie ursprünglich vorgesehen am 01.04.2018 in Kraft treten. Die Vertragsparteien haben sich zur DV I&K-Systeme aus Gründen der Gleichbehandlung verständigt, dass das Inkrafttreten beider Regelungen zeitgleich erfolgt. Eine Änderung wurde abgeschlossen.
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Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.
Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.