Konsolidierungsprozess

Rektorat und Senat beschließen langfristigen Konsolidierungsplan

Schrittweise Haushaltskonsolidierung bis 2035 – Universität fordert verlässliche Finanzierung und mehr Gestaltungsspielraum vom Land

Das Rektorat hat am 15.10.2026 nach Beschlussfassung des Senats den Konsolidierungsplan 2026-2035 beschlossen. Die Universität Greifswald verfolgt damit einen langfristigen Konsolidierungsplan, um ihr strukturelles Haushaltsdefizit schrittweise abzubauen und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern. Die Konsolidierung ist notwendig, weil die Personal-, Sach- und Betriebskosten über Jahre deutlich stärker gestiegen sind als die Landesfinanzierung. Gleichzeitig sind die finanziellen Rücklagen weitgehend aufgebraucht. Der durchschnittliche jährliche Fehlbetrag in der internen Mittelverteilung lag von 2024 bis 2026 bei rund 6,6 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein Konsolidierungsziel von jährlich 7,05 Mio. Euro.

Wie der Konsolidierungsplan entstanden ist

Anfang 2026 leitete das Rektorat gemeinsam mit den Fakultäten einen formalisierten Konsolidierungsprozess ein. Zunächst wurden die finanzielle Ausgangslage analysiert und die erforderlichen Einsparungen festgelegt. Zur kurzfristigen Stabilisierung des Haushalts 2026 wurde eine universitätsweite Einsparvorgabe von vier Millionen Euro beschlossen.

Anschließend entwickelten die Fakultäten, die Universitätsbibliothek, das Universitätsrechenzentrum sowie Rektorat und Zentrale Verwaltung eigene Strukturvorschläge. Diese wurden nach finanziellen, wissenschaftlichen, organisatorischen und strategischen Kriterien bewertet und in den jeweils zuständigen Gremien beraten und beschlossen. Eine breit zusammengesetzte Taskforce begleitete den Prozess beratend. Gespräche mit Fakultäten und Studierenden, Informationen über universitäre Gremien und regelmäßige FAQ-Aktualisierungen sowie eine hochschulöffentliche, hybride Informationsveranstaltung am 13.10.2026 dienten der Beteiligung und Transparenz.

Leitlinien für die Maßnahmen

Der Konsolidierungsplan verbindet finanzielle Stabilisierung mit strategischer Weiterentwicklung. Maßgeblich sind die Forschungsstrategie der Universität und die vom Senat beschlossene Strategie 2035. Die Universität bekennt sich zur Volluniversität, zur sinnvollen Erhaltung der Fächervielfalt und zur Sicherung essenzieller Infrastrukturen für Forschung, Lehre und Studium.

Weitere Leitlinien sind die strategische Priorisierung von Forschungsschwerpunkten, die Prüfung von Aufgaben und Prozessen sowie die Erschließung zusätzlicher Einnahmen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen möglichst vermieden, Berufungszusagen eingehalten und verlässliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungsphasen gewährleistet werden. Entscheidungen sollen transparent und unter Beteiligung der zuständigen Gremien getroffen werden.

Die Maßnahmen werden schrittweise wirksam, vor allem durch zeitweilige Vakanzen, Nichtwiederbesetzungen und strukturelle Veränderungen. Die geplante Konsolidierungswirkung steigt von 4,45 Mio. Euro im Jahr 2027 auf 6,6 Mio. Euro 2031. Ab 2033 soll das jährliche Konsolidierungsziel erreicht werden. Damit sind jedoch spürbare Einschränkungen für Studienangebote, Lehrkapazitäten, Forschungsaktivitäten und zentrale Serviceleistungen verbunden.

Was die Universität vom Land erwartet

Damit der Konsolidierungspfad gelingt, fordert die Universität vom Land Mecklenburg-Vorpommern verlässliche und aufgabengerechte Finanzierungsbedingungen. Dazu gehören die vollständige Berücksichtigung von Tarif- und Besoldungssteigerungen, eine angemessene Anpassung der Sach- und Betriebskosten an die Inflation sowie die Finanzierung zusätzlicher gesetzlicher Aufgaben.

Für die Übergangsphase, in der die Einsparungen noch nicht vollständig greifen, benötigt die Universität eine zeitlich begrenzte Überbrückungs- und Transformationsfinanzierung. Zudem fordert sie, zusätzliche Globale Minderausgaben zulasten der Universität auszuschließen, die Hochschulautonomie zu stärken und Investitionen in Hochschulbau, Forschungs- und digitale Infrastrukturen verlässlich abzusichern.

Die Universität trägt mit dem Konsolidierungsplan einen erheblichen Eigenbeitrag. Dauerhaft erfolgreich kann dieser jedoch nur sein, wenn das Land neue ungedeckte Belastungen vermeidet und eine konkurrenzfähige Grundfinanzierung sicherstellt. Denn die Universität bildet dringend benötigte Fachkräfte aus, stärkt Forschung und Innovation und leistet einen wichtigen Beitrag zur Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns.

Fragen zum Konsolidierungsprozess können an das Rektorat, die Dekanate sowie die Leitungen der Zentralen Einrichtungen gesandt werden.