Neuer Rahmenvertrag zur Belieferung mit Büromaterial

Am 1. Januar 2026 ist der neue Rahmenvertrag über die Belieferung mit Büromaterial in Kraft getreten.

Neuer Lieferant ist die allpremio Handel GmbH. Bestellungen werden wie beim bisherigen Anbieter über einen Onlinezugang getätigt.

Dazu registrieren Sie sich bitte ab sofort im Onlineshop der allpremio Handel GmbH bis Ende Januar 2026

Anmeldeseite: https://allpremio.privatepilot.de/cgi-bin/epsSystem.dll?Benutzeranlage?SID=36498&KNR=194

Nachmeldungen (Registrierungen) erfolgen ab Februar 2026 per Mail über das Referat Beschaffung.

Für Büromaterialien, welche nicht über den Shop der allpremio Handel GmbH bestellt werden können, nutzen Sie bitte wie gewohnt den Bestellschein

https://www.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organisation/1.2.6_Verwaltung/Dezernat_3/Referat_3.3_Beschaffung/Formulare/bestellschein.pdf

 

 

Neuer Rahmenvertrag zur Lieferung von Laborkitteln

Wir haben aktuell einen Rahmenvertrag mit der Firma
IGEFA Rostock GmbH & Co. KG
zur Lieferung von Laborkitteln.

Laufzeit: 01.08.2025 - 31.07.2027 (optionale Verlängerung von weiteren 2 Jahren möglich)
1. Verlängerung: 
 

Bitte bestellen Sie die Artikel aus der Kategorie Laborkittel über den eShop der Universität Greifswald.

Bitte beachten Sie, dass wir die Bestellungen pro Quartal sammeln und dann am 1. Tag des neuen Quartals bestellen!

 

Rahmenvertragsende (LaiV M-V) bzgl. Lieferung von Assmann-Möbeln zum 31.07.2025

Hiermit weisen wir darauf hin, dass unser Rahmenvertrag des Landes M-V über die Lieferung von Assmann-Büromöbeln von der Firma Gohs GmbH zum 31.07.2025 ausläuft.

Neuer Rahmenvertragspartner wird ab 01.08.2025 die Firma REISS Büromöbel GmbH mit einem eigenen Büromöbelsortiment sein.

 

Änderungen in der Dienstanweisung für die Beschaffung von Waren und Leistungen

Bitte beachten Sie die Änderung in § 2 Abs. 3 der Dienstanweisung für die Beschaffung von Waren und Leistungen, welche am 17.12.2024 in Kraft getreten ist.

 

Tariftreue und Vergabegesetz M-V

Das Tariftreue- und Vergabegesetz wurde nunmehr veröffentlich ist und ab dem 15.05.2024 ab einem Netto-Auftragswert von 10.000 Euro anzuwenden

"mit Inkrafttreten der VgMinArbV M-V am 15.05.2024 endet die Übergangsregelung in § 19 TVgG M-V. Die Vorschriften des TVgG und der Verordnung sind dann als „Gesamtpaket“ anzuwenden. 

Neue Vergabeverfahren sind nach neuem Recht durchzuführen. Für die Durchführung der Vergabeverfahren gelten die Verfahrensvorschriften der VgMinArbV M-V, insbesondere auch die Maßgaben zur regionalen oder lokalen Leistungserbringung (§ 7 VgMinArbV M-V) sowie zur nachhaltigen Beschaffung (§ 9 VgMinArbV M-V).

Die geplante Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen auf Grundlage der §§ 5 und 6 TVgG M-V braucht noch etwas Zeit. Wie sich aus dem Wortlaut von § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V ergibt, ist von den Auftragnehmern der vergaberechtliche Mindestlohn von 13,50 € nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V zu zahlen, soweit Verordnungsregelungen fehlen. Das gilt auch nach Inkrafttreten der Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen, soweit die dort in Bezug genommenen tariflichen Regelungen die auftragsgegenständlichen Tätigkeiten nicht erfassen.“

https://www.abst-mv.de/die-vergabe-und-mindestarbeitsbedingungen-verfahrensordnung-wurde-bekannt-gemacht

TariftVergabeG_MV

VgMinArbV M-V

 

Neuer Vertrag über Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Ab dem 01.08.2023 tritt eine neue Rahmenvereinbarung über Bildschirmarbeitsplatzbrillen mit der Firma Fielmann in Greifswald in Kraft.
 

Dritte Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)

Mit in Kraft treten der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgW M-V) am 01.02.2023 wurde die Grenze zur Notwendigkeit einer Markterkundung vor Erteilung eines Direktauftrages von 250 € auf 1000 € angehoben.

Bei Drittmitteln ist der Preisvergleich (außer bei Artikeln aus Rahmenverträgen) weiterhin grundsätzlich erforderlich.

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Rahmenvertrag zu Apple-Produkten

Seit dem 25.01.2023 verfügt die Universität Greifswald über einen Rahmenvertrag zu Apple-Produkten.


Änderung des Mindest-Stundenentgelts MV auf 10,69 Euro (brutto)

Lt. Veröffentlichung der Änderung zur Verordnung zur Festsetzung des vergaberechtlichen Mindest-Stundenentgelts (Mindest-Stundenentgelt-Verordnung - MStEVO M-V) vom 09.01.2023 wurde das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt auf 10,69 Euro (brutto) festgelegt.

Wir bitten um Beachtung (siehe Bieterdatenbank).


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Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 4030
Telefax +49 3834 420 4031
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