Formulare für die Einstellung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
Um den Verwaltungsaufwand für alle betroffenen Bereiche zu minimieren und den Hilfskräften eine gute fachliche Aus- und Weiterbildung und Planungssicherheit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Einrichtungen einige Punkte berücksichtigen.
Da die Beschäftigung als Hilfskraft erst aufgenommen werden darf, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, muss der Antragseingang im Referat Personal so rechtzeitig erfolgen, dass die anschließenden Verfahrensschritte termingerecht vor dem geplanten Beschäftigungsbeginn erfolgen können. Dies erfordert den Antragseingang im Referat Personal mindestens zwei Wochen vor Einstellungsbeginn.
Bitte beachten Sie die aktuellen Vergütungshöchstsätze und verwenden die entsprechenden aktuellen Formulare. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Tarifvertragsparteien auf eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr (12 Monate) verständigt haben, von denen nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Den begründeten Ausnahmefall dokumentieren Sie bitte auf dem Antragsformular.
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge bearbeitet werden können, die mit allen dazugehörigen notwendigen Anlagen eingereicht werden.
In der folgenden CHECKLISTE finden Sie eine Übersicht über alle notwendig einzureichenden Unterlagen. Bitte vermeiden Sie das Nachreichen von Unterlagen.
Antragsformular - Mustervertrag
- Antragsformular
- Änderungsvertrag
- Mustervertrag - studentische Hilfskraft
- Mustervertrag - wissenschaftliche Hilfskraft "Bachelor"
weitere dem Antrag beizufügende und einzureichende Unterlagen der einzustellenden Hilfskraft
Hinweis: Füllen Sie bitte jeweils das folgende Formular des LAF M-V erst aus und gehen dann auf "PDF Drucken"