Rechtliche Rahmenbedingungen

Wichtige Informationen und Dokumente zur Verwendung von Bild- und Textmaterial sowie zum Urheberrecht innerhalb der digitalen Lehre haben wir hier zusammengefasst.

Bei weiteren rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten oder an das Datenschutzbüro der Universität Greifswald.

Material- und Quellenverwendung

 

Zur Unterstützung der Online-Lehre hat die HOOU (Hamburg Open Online University) ein Video zum Thema „Digitale Lehre und Urheberrecht: Paragraph 60a UrhG, Zitate, OER & Co. (Was darf ich im Rahmen meiner Lehre nutzen?)“ veröffentlicht. In unter 12 Minuten wird alles Wesentliche erklärt.

Laut der Rahmenbedingungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG§60) dürfen Materialien, die von einem anderen Urheber erstellt worden sind, innerhalb von Lehrveranstaltungen genutzt und veröffentlicht werden. Allerdings dürfen diese Materialien nur Lehrenden, Teilnehmenden und Prüfenden der jeweiligen Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Diese Bedingung können erfült werden, indem zum Beispiel ein Passwort-geschützter Moodle-Kurs angewandt wird.

Des Weiteren muss beachtet werden, dass maximal 15% eines Werkes, inklusive Presseartikel, erlaubnisfrei verwendet werden darf. Ausgenommen von dieser 15%-Regel sind vergriffene Werke, Werke in wissenschaftlichen Zeitschriften und Werke mit geringem Umfang.



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