Aufgaben und Zuständigkeiten

Bei der Durchführung von E-Klausuren sind das Zentrale Prüfungsamt (ZPA), das E-Prüfungszentrum sowie die Prüfenden beteiligt. Jede dieser Stellen übernimmt dabei klar definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten. 

Das Zentrale Prüfungsamt ist für die Organisation und Verwaltung der Prüfungsverfahren zuständig und besitzt in allen Prüfungsangelegenheiten das Informationsrecht. Eine vollständige Liste aller Aufgaben des ZPA ist in § 51 der Rahmenprüfungsordnung aufgeführt. 

Die Prüfenden bzw. die Fachbereiche tragen die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung. Dazu zählen die Prüfungsaufsicht, die Anwesenheitskontrolle, Protokollführung sowie Entscheidungen während der laufenden Prüfung. 

Das E-Prüfungszentrum unterstützt die Durchführung von E-Klausuren in technischer und didaktischer Hinsicht, unter anderem durch die Einrichtung der Exam-Prüfungskurse, die Bereitstellung der Geräte und den technischen Support während der Klausur. 

Bitte beachten Sie: 
Das E-Prüfungszentrum ist nicht das Zentrale Prüfungsamt und übernimmt keine prüfungsrechtlichen Entscheidungen, beispielsweise zu Zulassungen, Rücktritten oder Krankmeldungen.

Die folgende Übersicht zeigt die jeweiligen Zuständigkeiten der beteiligten Bereiche. 

Hinweis zum Verhalten im Alarmfall

Bei jedem Alarm ist die E-Klausur unverzüglich zu unterbrechen und das Gebäude zu verlassen - unabhängig davon, ob es sich um einen Probealarm, einen Fehlalarm oder einen tatsächlichen Alarm handelt. 

Die Sicherheit aller Beteiligten hat immer Vorrang vor dem geplanten Prüfungsablauf. Erst nachdem das Gebäude durch die zuständigen Stellen wieder freigegeben wurde, kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.