Zeitfensterpläne

Die aktuellen Zeitfensterpläne gelten bis einschließlich des Sommersemesters 2026. Mit der Einführung des Sekundarstufenlehramts ab dem Wintersemester 2026/27 wird es zu Änderungen kommen, näheres dazu folgt im April 2026.

Zeitfensterpläne des kombinierten Zeitfenstermodells sind hochschulöffentlich. Für den Zugriff als Universitätsangehörige*r ist die Anmeldung auf der Website der Universität erforderlich.


Planungsgrundlagen - Bitte folgende Planungshinweise beachten

  1. Grundsätzlich geht das Land Mecklenburg-Vorpommern von einer Standardbelegung der Lehrräume von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 20 Uhr aus.
  2. Gemäß Beschluss des Akademischen Senats vom 18. Mai 2016 sollen Pflichtveranstaltungen ohne familienfreundliche Auswahltermine prioritär in der Zeit bis 16 Uhr stattfinden.
  3. Vorlesungen und alternativlose Lehrveranstaltungen, d. h. solche, die nicht mehrfach für verschiedene Gruppen, oder zugleich im Winter- und Sommersemester oder wahlweise/alternativ angeboten werden, sind bei der Veranstaltungsplanung bitte zwingend in die bestehenden Zeitfensterslots der jeweiligen Planungsgruppe zu legen.
  4. Wahl- und Parallelveranstaltungen, d. h. Veranstaltungen die mehrfach angeboten bzw. bei denen zwischen alternativen Angeboten ausgewählt werden kann, sollen nach Möglichkeit in die verfügbaren Zeitfensterslots der jeweiligen Planungsgruppe gelegt werden. Sollte das nicht möglich sein, z. B. weil Zeitfenster schon andertsweitig belegt sind, sollen die Veranstaltungen in freie Zeitfenster sowie die Zeitfenster unterschiedlicher Planungsgruppen verteilt werden.

 

Bereich Qualitätssicherung des Zentrums für Qualität in Studium und Lehre (ZQSL)
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