Für die Eintragung der Prüfungsergebnisse sind die Prüfenden selbst verantwortlich. Dies ist seit dem 01.10.2021 gemäß § 54 Abs. 4 RPO verbindlich für alle Prüfenden verbindlich geregelt, d. h. es werden auch keine Eintragungen mehr vom Zentralen Prüfungsamt vorgenommen.
Allerdings erinnern wir die Prüfenden regelmäßig an die Eintragung der Ergebnisse - solange, bis auch die letzte Note im Selbstbedienungsportal erfasst ist.