Die Prüfungserbnisse werden nach Abschluss des Bewertungsverfahrens online über das Selbstbedienungsportal veröffentlicht. Die offizielle Bekanntgabe erfolgt mit Zusendung des Semesternotenspiegels bzw. des Zeugnisses. Den Semesternotenspiegel erhalten Sie ca. einen Monat nach Abschluss des jeweiligen Semesters.
Das kann unterschiedliche Gründe haben. Manchmal liegt es schlichtweg an der Software, die sich nur in bestimmten Zeitabständen aktualisiert. Hier kann Ihnen aber das Zentralen Prüfungsamt weiterhelfen. Dafür genügt oft schon eine kurze E-Mail oder ein Anruf.
Wenn es sich bei der fraglichen Prüfung um eine Teilleistung handelt, werden dafür je nach Maßgabe der Prüfungs- und Studienordnung (noch) keine Leistungspunkte vergeben. Sobald Sie alle Teilleistungen des Moduls bestanden haben, werden Ihnen die Leistungspunkte dann aber automatisch gutgeschrieben.
Schriftliche Prüfungsleistungen können Prüfenden bzw. bei den Sekretariaten des jeweiligen Instituts/Lehrstuhls oder auch im Zentralen Prüfungsamt eingesehen werden. Dort können diese nach Ablauf der Widerspruchsfrist auch abgeholt werden, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht.
Für Klausuren aus den Wirtschaftswissenschaften gibt es nach Abschluss des Semesters einen zentralen Einsichtstermin, der rechtzeitig über Aushänge und die Homepage der Universität Greifswald bekannt gegeben wird. Dafür ist dann auch eine Anmeldung nötig. Pandemiebedingt kann es zu Einschränkungen oder dem Ausfall des Termins kommen.
Zuletzt haben Sie auch die Möglichkeit der digitalen Akteneinsicht. Einen entsprechenden Antrag richten Sie bitte an die jeweils zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt. Diese scannen die Klausur und stellen Ihnen per E-Mail einen Link zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Jeder Studierende hat das Recht auf Einsicht in seine Prüfungsakte und somit auch auf Einsicht in die erbrachten Prüfungsleistungen. Daraus ergibt sich ebenfalls das Recht eine Kopie anfertigen zu lassen. Je nach Fall werden dafür aber Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. Das Abfotografieren ist grundsätzlich nicht zulässig.
Grundsätzlich sollte man sich in solchen Fällen als erstes mit dem Prüfenden in Verbindung setzen. Gemeinsam können Sie noch einmal kontrollieren, ob alle Antworten berücksichtigt und alle vergebenen Punkte richtig zusammengezählt wurden.
Ansonsten bleibt Ihnen die Möglichkeit, gegen die Prüfungsleistung zu remonstrieren oder Widerspruch einzulegen. Widerspruch einlegen können Sie allerdings erst dann, wenn Sie den Semesternotenspiegel, auf dem die strittige Prüfungsleistung aufgeführt ist, erhalten haben. Mit Erhalt des Semesternotenspiegels beginnt auch die Widerspruchsfrist von einem Monat.
Das weitere Vorgehen hängt dann ganz vom Einzelfall ab. Daher empfiehlt es sich hier, vorher den zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungsamt zu kontaktieren.
Das liegt meistens daran, dass dem Zentralen Prüfungsamt das Prüfungsergebnis erst nach der Erstellung des Semesternotenspiegels übermittelt wurde. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch auf dem Schreiben. Diese Prüfungsleistung wird dann auf dem nächsten Semesternotenspiegel automatisch aufgelistet, sodass all Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Das könnte ein einfacher Übermittlungs- bzw. Tippfehler sein. Auch hier empfiehlt es sich, den*die zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungsamt zu kontaktieren.
Nein. In modularisierten Studiengängen geht es in erster Linie um den Erwerb von Leistungspunkten, nicht um das Erzielen einer bestimmten Note. Daher werden nur bestandene Prüfungsleistungen bei der Notenbildung berücksichtigt. Je nach Studiengang gehen aber auch bestimmte benotete Leistungen nicht in die Gesamtnote ein.