Informationen zur Prüfungsanmeldung an der Universität Greifswald
Fristen, Voraussetzungen, Formulare und wichtige Hinweise für Studierende zur erfolgreichen Anmeldung für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung
Die Prüfungsanmeldung zum Wintersemester 2025/2026 ist auf den Zeitraum vom
22. September bis 26. Oktober 2025
festgelegt (Meldefrist). Ausschließlich in dieser Zeit können Sie Ihre Prüfungen verbindlich an und ggf. auch wieder abmelden. Danach ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Er muss im Zentralen Prüfungsamt schriftlich beantragt werden (vgl. § 8 PO ReWi). Bitte kontrollieren Sie nach der An- bzw. Abmeldung die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer Prüfungen im Portal („Meine Funktionen“ > „Prüfungsverwaltung“ > „Info über angemeldete Prüfungen“).
Bei Fragen, Unstimmigkeiten und/oder technischen Problemen setzen Sie sich bitte unverzüglich (vorzugsweise per E-Mail) mit dem Zentralen Prüfungsamt in Verbindung.
Sie finden detaillierte Informationen zu den Prüfungen Ihres Studiengangs (Regelprüfungstermin, Zulassungsvoraussetzungen, etc.) in den für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnungen (PSO).
Alle weiteren Informationen zu den Prüfungen finden Sie auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamtes.
Die Frist gilt nicht:
für die Anmeldung von Studienleistungen. Diese können jederzeit über das Portal an- oder abgemeldet werden.
für das Grundlagenfach, den Schwerpunktbereich sowie die Zusatzqualifikation im Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen). Beachten Sie bitte das gesonderte Anmeldeverfahren samt Fristen.
Nicht vergessen:
Um spätere Unstimmigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden, überprüfen Sie bitte regelmäßig anhand Ihres Datenkontrollblattes („Meine Funktionen“ > „Studienbescheinigungen“), ob Ihre persönlichen Daten aktuell sind und vollständig mit denen im Personalausweis übereinstimmen (§ 28 ImmaO).