Zuständigkeit und Aufgaben
Dem Universitätsarchiv obliegt die Sicherung, Verwahrung, Erhaltung und Erschließung aller archivwürdigen Unterlagen der Universität, die es von deren Organen, Fakultäten und Einrichtungen übernimmt. Es macht diese Unterlagen als Archivgut im Rahmen der geltenden Vorschriften für die Öffentlichkeit nutzbar und schützt es vor Vernichtung und Zersplitterung. Dazu erfasst es die archivwürdigen Unterlagen der Universität nach fachlichen Gesichtspunkten, übernimmt sie, sichert sie dauerhaft, erschließt sie durch Findmittel, bereitet sie auf und stellt sie für die Benutzung bereit.
Das Universitätsarchiv erfasst, übernimmt, verwahrt und erschließt zur Dokumentation der Geschichte der Universität auch Unterlagen von anderen Stellen und von Privatpersonen und macht sie allgemein benutzbar.
Ordnungen
Die Universität Greifswald regelt die Archivierung der bei ihr entstandenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung nach archivfachlichen Gesichtspunkten.
Grundlage der Tätigkeit des Archivs sind das Landesarchivgesetz sowie weitere Gesetze und Ordnungen des Landes und der Universität. Sie werden auf dieser Seite zum Herunterladen bereitgestellt.
- Archivordnung.pdf69 KB
- Benutzungsordnung82 KB
- Gebuehrenordnung.pdf215 KB