Impfung trotz der meisten Erkrankungen möglich – Halbwahrheiten zu angeblichen Ausschlussgründen „absolut verantwortungslos“

Symbolbild UMG, © Jan Meßerschmidt

Allergien, etwa gegen Hausstaub oder Tierhaare, sind kein Grund, sich nicht impfen zu lassen. Auch Rheu­ma oder Asthma spreche nicht gegen die Impfung, wie es immer wieder zu hören sei. „Gerade bei vorer­krank­ten Men­schen ist völlig verständlich, dass sie Sorgen haben und zunächst unsicher sind, ob sie sich impfen lassen sollten“, betont Prof. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand der Unimedizin. Diese Sorgen ließen sich in den meisten Fällen durch Fakten entkräften. Reuter kritisiert deutlich: „Ängste durch Halbwahrhei­ten weiter anzufachen, ist absolut verantwortungslos!“ Hilfe böten hingegen die Auskünfte des Robert-Koch-Instituts und der Fachgesellschaften.

So hat die Deutsche Gesell­schaft für Rheumatologie (DGRh) bereits im April klargestellt, dass die in Deutsch­land zugelassenen Impf­stoffe „bei Patient*innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen unein­geschränkt einsetzbar“ sind. Menschen mit Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose können eben­falls geimpft werden; ihnen wird aber eine vorherige Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt empfohlen.

Prof. Nils-Olaf Hübner, Chefhygieniker der Unimedizin, ergänzt: „Wir erleben immer wieder, dass sich aus Sorge gerade Menschen mit Vorerkrankungen nicht impfen lassen – dabei profitieren genau die am meisten!“

Tatsächlich sollte eine Impfung vor allem bei Personen verschoben werden, die unter einem akuten Infekt wie einer Erkältung leiden oder die Fieber haben. Prof. Uwe Reuter: „Das ist bei der normalen Grippe­schutz-Impfung ganz genauso.“ Aus psychologischen Gründen werde Schwangeren die Impfung erst ab der 13. Schwanger­­schaftswoche empfohlen.

Nicht gegen die Impfung, wohl aber gegen einen konkreten Impfstoff, spreche eine bekannte Allergie ge­gen einen der Inhaltstoffe des jeweiligen Vakzins. Ohnehin gelte die Empfehlung, nach der Impfung eine halbe Stunde im Wartezimmer des Hausarztes bzw. des Impfzen­trums zu verweilen. Nur wer auf die Erst­impfung allergisch reagiert habe, ohne den auslösenden Stoff zu kennen, solle tatsächlich auf die Zweit­impfung verzichten.

Reuter nennt zudem eine weitere, wenn auch extrem seltene Ausnahme: Menschen, die am Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder dem Kapillarlecksyndrom leiden, müssten bei ihrer Corona-Impfung auf die Vektorimpfstoffe von Astrazeneca sowie von Johnson & Johnson verzichten. Zur Entschlüs­se­lung dieses Problems hatte maßgeblich der UMG-Wissenschaftler Prof. Andreas Greinacher beigetragen. Die Betroffenen können mit den anderen Vakzinen geimpft werden.

Quelle
Medieninformation der Universitätsmedizin Greifswald, 25.11.2021

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