Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ein modernes und schlankes Hochschulgesetz. Der Landtag hat am 12. Juni 2026 eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen.
Übergeordnetes Ziel ist es, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit unserer Hochschulen nachhaltig zu stärken – in der Lehre ebenso wie in der Forschung. Durch die Novellierung des Hochschulgesetzes wird die akademische Selbstverwaltung konsequent ausgebaut und das Verwaltungshandeln entbürokratisiert. Die bisherigen Fachhochschulen werden als Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Landeshochschulgesetz verankert und erhalten zudem die Option, für ihre forschungsstarken Kerne ein Promotionsrecht zu beantragen.
Hier geht's zur Pressemitteilung auf dem Regierungsportal M-V.