Empfehlungen des Beirats

Stärkung der Rolle des Leitbildes Lehre und dessen Umsetzung in den Studiengängen

Vor dem Hintergrund der zurückliegenden Systemreakkreditierung wurden bisher die Evaluierung der Wirkungen des Leitbildes Lehre in den Studiengängen und die Formalisierung der Beteiligung des Beirats bei dessen Weiterentwicklung erörtert. Erste Empfehlungen beinhalten:

  • die Nutzung des laufenden Markenkernprozesses der Universität zur Herausarbeitung eines „Markenkerns Lehre“,
  • die Einbindung der Hochschulverwaltung in die Leitbildentwicklung für den Bereich Lehre,
  • die Entwicklung eines Förderprogramms zur Umsetzung des definierten „Markenkerns Lehre“ in den konkreten Studienangeboten sowie
  • die Verbreitung der Kerngedanken des Leitbildes Lehre bspw. für neue Hochschulangehörige.

Change Management an der Universität Greifswald

Die Beiratsmitglieder fassen die Schlussfolgerung aus den dargestellten Erfahrungen der AG Strategische Studiengangsentwicklung und anhand der Beispiele der Universitäten Potsdam und Hamburg zusammen:

  • Im Konzept eines Studiengangs muss auf das Leitbild Lehre und dessen Umsetzung im Studiengangskonzept eingegangen werden. Dies ist an beiden Universitäten so.
  • Ebenso erfolgen Stellenausschreibungen und Berufungsverfahren an beiden Universitäten mit Bezug auf das Leitbild Lehre. Er stellt sich die Frage, warum dies an der Universität Greifswald nicht der Fall ist. Des Weiteren gibt es an der Universität Potsdam ein Förderprogramm für Lehrinnovationsprojekte mit Bezug zum Leitbild Lehre.
  • Ebenfalls an der Universität Potsdam ist die Bezugnahme zum Leitbild Lehre Teil der Zielvereinbarung der Fachbereiche mit der Hochschulleitung.
  • Abschließend wird darauf verwiesen, dass Markenkernprozess und Leitbild Lehre, Weiterentwicklung des Studienangebots, die Internationalisierungsstrategie und weitere Strategien zu koppeln sind und aufeinander bezogen sein sollen.

Die Beiratsmitglieder fassen des Weiteren die Schlussfolgerungen bezüglich der weiteren Ausgestaltung der Lehramtsreform zusammen:

  • Es wird positiv gesehen, dass eine Gesetzesänderung ansteht. Diese sollte die Universität Greifswald unbedingt zum Anlass nehmen, weitere fächerübergreifende Standards und Leitlinien für ein Greifswalder Lehramtsstudium gemeinsam einzuführen. Eingedenk der Konzeption, dass das Lehramt ein Kombinationsstudiengang ist und nicht eine Kombination aus zwölf Einzelfachrichtungen, soll die Rolle und die Vernetzung der Fachdidaktiken gestärkt werden. Mit der Umsetzung der Empfehlungen solle sofort begonnen werden, denn viele Aspekte sind eher unabhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und können damit bereits intern vorangetrieben werden. Die hierfür notwendigen Ressourcen sollten bereitgestellt werden.
  • Die weitere Empfehlung ist, bei den Reformüberlegungen die Perspektive der Studierenden zu Grunde zu legen. Studierende studieren zunächst einmal Lehramt und erst in zweiter Linie einzelne Fachrichtungen oder Bildungswissenschaften. Diese Perspektive muss auch die Studiengangsgestaltung und Studiengangssteuerung übernehmen. Des Weiteren dürfen die Reformen keine negativen Änderungen für auslaufende Studiengänge mit sich bringen. Mit den Änderungen soll das Ziel verfolgt werden, den Schwund zu reduzieren und Spaß am Lehrerberuf zu fördern. Lernen in Projekten und eine strukturierte Betreuung in der Studieneingangsphase werden als zwingend nötig erachtet.
  • Eine Einlassung seitens der Universität Hamburg betrifft noch die Entwicklung des Selbstverständnisses eines gemeinsamen Lehramtsstudiengangs. Gesteuert von der Hochschulleitung soll eine fakultätsübergreifende Identität des Lehramts mit breiter Partizipation initiiert und moderiert werden. Hierbei sollen Synergieeffekte genutzt werden, externe Expertise einbezogen und ein fakultätsübergreifender Blick entwickelt werden.

 

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