Zentrales Prüfungsamt

Blick vom Unihauptgebäude auf das Alte Audimax und die ehemalige Augenklinik

Rund um die Prüfungen...

...hilft Ihnen das Zentrale Prüfungsamt!

Das Zentrale Prüfungsamt ist für die Organisation der Prüfungen aller Studiengänge der Universität Greifswald (außer Human- und Zahnmedizin sowie Staatsexamen Pharmazie) zuständig.

Zu den Aufgaben des Zentralen Prüfungsamtes gehören darüber hinaus die Entgegennahme von Anträgen, Erteilung von Zulassungen und Nichtzulassungen zu Prüfungen, Fristenkontrolle, Ausfertigen und Aushändigung von Zeugnissen und Bescheiden.

Schließlich ist das Zentrale Prüfungsamt auch zuständig für die Beratung der Studierenden bezüglich des Prüfungsverfahrens.

Sprechzeiten

Montag geschlossen
Dienstag 08:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr
Freitag geschlossen

Achtung

Wollen Sie nur Dokumente abgeben, schicken Sie diese bitte gescannt per E-Mail, per Post oder werfen diese in den Fristenbriefkasten.

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde

Während der Sprechzeiten ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt, daher bitten wir um Ihr Verständnis.

Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich. Dazu wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den/die zuständige*n Mitarbeiter*in.

Anmeldung von Studienleistungen

Die Anmeldung durch die Studierenden soll dann erfolgen, wenn die Studienleistung bereits erbracht wurde oder kurz vor der Fertigstellung steht. Dabei gilt keine Frist. Die Anmeldung zum Wintersemester kann zwischen dem 01.10.2024 und dem 31.03.2025 erfolgen. Damit können die Ergebnisse nun auch online von den Modulverantwortlichen eingetragen werden, damit die Abläufe für die Studierenden, insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Modulnoten und die Gutschrift von Leistungspunkten, beschleunigt wird.

Fazit: Ohne vorherige Anmeldung der Studienleistung im System wird zukünftig keine Studienleistung mehr verbucht werden können. Zudem erfolgt die Verbuchung auch nur dann (das ist aber insoweit unverändert), wenn ALLE Studienleistungen eines Moduls (eines Studierenden) erfolgreich erbracht wurden.


Bestellung der Prüfer*innen
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit
03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
06.06.2025
Anforderung und Bekanntgabe der Prüfungstermine
19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum