Formulare
Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und entbinden die Studierenden nicht von ihren Mitwirkungspflichten, wie z. B. dem Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.
Abschlussarbeiten
- Um die Abschlussarbeit anzumelden, müssen Sie den entsprechenden Antrag zusammen mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in ausfüllen und unterschreiben. Diesen reichen Sie anschließend im Zentralen Prüfungsamt ein. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid per Post. In der Regel beginnt dann Ihre Bearbeitungszeit.
- Die Abschlussarbeit kann
- von jedem*jeder in Forschung und Lehre tätigen Professor/in und anderen gemäß Landesrecht prüfungsberechtigten Personen ausgegeben und betreut werden. Soll die Abschlussarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität Greifswald durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
- auf Antrag der Kandidaten mit Zustimmung des*der Betreuers*Betreuerin auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des*der Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
- soweit die Fachprüfungsordnung nicht eine bestimmte Sprache vorschreibt oder die Abfassung in weiteren Sprachen gestattet, nach übereinstimmender Entscheidung von Kandidat*in und Betreuer*in statt in deutscher auch in englischer Sprache abgefasst werden. Auf Antrag des*der Studierenden und im Einvernehmen mit dem*der Betreuer*in kann der Prüfungsausschuss zulassen, dass die Abschlussarbeit in einer weiteren Sprache verfasst wird; in diese Falle muss sie eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache enthalten. - Die Prüfungs- und Studienordnungen legen mitunter fest, wann die Abschlussarbeit spätestens anzumelden ist, beispielsweise nach einer bestimmten Zeit nach dem Abschluss des letzten Moduls. Wenn Sie das Thema später oder nicht beantragen, verkürzt sich die Bearbeitungszeit gegebenenfalls entsprechend.
- Die Anmeldung der Abschlussarbeit ist übrigens nicht an die Prüfungsanmeldephase gebunden.
- Die Prüfungs- und Studienordnungen können vorsehen, dass beispielsweise alle Prüfungen vorher abgeschlossen sein müssen oder eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erreicht sein muss. Das ist insbesondere bei Masterstudiengängen der Fall. Legen die Prüfungs- und Studienordnungen keine Grenzen fest, kann die Abschlussarbeit jederzeit angemeldet werden.
- Die Bearbeitungszeit kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beim Bachelor um höchstens drei Wochen, beim Master um höchstens zwei Monate, in sonstigen Studiengängen höchstens um eine einem Drittel der Bearbeitungszeit verschoben werden. Den Antrag reichen Sie samt Nachweisen im Zentralen Prüfungsamt ein. Krankheit gilt nur dann als wichtiger Grund, wenn die Erkrankung unverzüglich durch ein ärztliches Attest gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen wird; in besonderen Fällen, z. B. bei erneuter Erkrankung, kann auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid per Post. Allerdings muss die Genehmigung des Prüfungsausschusses spätestens am Abgabetermin im Zentralen Prüfungsamt vorliegen.
Verteidigung / Disputation
Masterarbeiten sind, soweit die Fachprüfungsordnung nichts anderes vorsieht, zu verteidigen; für sonstige Abschlussarbeiten gilt dies nach Maßgabe der Fachprüfungsordnung.
Die Verteidigung der Abschlussarbeit
- findet innerhalb von vier Wochen nach der Bewertung der Abschlussarbeit statt; über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Zur Auseinandersetzung mit kritischen Einwänden ist dem/der Studierenden durch die Prüfer/in Einsicht in die entsprechenden Passagen der Gutachten mit Ausnahme der Bewertungsvorschläge zu gewähren.
- findet nur statt, wenn die Abschlussarbeit ohne Berücksichtigung der Verteidigung mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde. Sie findet, soweit die Fachprüfungsordnung nichts anderes vorsieht, nach Wahl des/der Studierenden auf Deutsch oder Englisch statt, sofern der Betreuer/in nicht eine Verteidigung auf Deutsch verlangt.
- besteht aus einem Vortrag von 15 Minuten zu wesentlichen Inhalten der Abschlussarbeit und einer Diskussion der Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Die Verteidigung soll nicht länger als 45 Minuten dauern. Sie ist mit Ausnahme der Notenbekanntgabe öffentlich. Die Öffentlichkeit kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Die Fachprüfungsordnung kann für den Vortrag eine Verkürzung auf 10 Minuten oder eine Verlängerung bis zu 25 Minuten und eine Abweichung für die Verteidigung um 15 Minuten Zeiten vorsehen.
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