Formulare
Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und entbinden die Studierenden nicht von ihren Mitwirkungspflichten, wie z. B. dem Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.
- Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen / Einstufung in Fachsemester869 KB
- Antrag auf Erbringung von Ersatzleistungen1 MBÜber Umfang und Art dieser Ersatzleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss bzw. die jeweils zuständige Fachstudienberatung im Rahmen des Anrechnungsverfahrens.
- Modulformular Grundstudium104 KBnur relevant für die Studiengänge Evangelische Theologie mit den Abschlüssen Magister Theologiae und Erstes Kirchliches Examen (Pfarramt)
- Modulformular Hauptstudium122 KBnur relevant für die Studiengänge Evangelische Theologie mit den Abschlüssen Magister Theologiae und Erstes Kirchliches Examen (Pfarramt)
Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen - Einstufung in Fachsemester
- Wenn Sie zuvor an einer anderen Hochschule studiert haben oder sich innerhalb der Universität für einen anderen (Teil)Studiengang einschreiben wollen, müssen Sie die Anrechnung sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Studium an der Universität Greifswald oder in dem neuen Studiengang aufgenommen wird, beantragen. Wenn Sie die Prüfungs- und Studienleistung im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht haben, ist die Anrechnung jederzeit möglich. Allerdings erlischt der Anspruch auf Anrechnung mit der Anmeldung der Prüfung, die durch die anzurechnende Leistung ersetzt werden soll.
- Der Antrag ist zusammen mit den Nachweisen (Transcript of Records, Confirmation of Stay, Leistungsnachweise, ggf. Modulbeschreibungen etc.) im Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
- Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgen kann, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss. Beratend stehen ihm aber die Fachstudienberatungen zur Verfügung.
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