Formulare

Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und entbinden die Studierenden nicht von ihren Mitwirkungspflichten, wie z. B. dem Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.

Prüfungsabmeldung (Rücktritt)

  • Grundsätzlich kann sich jede*r Studierende*r innerhalb der 5-wöchigen Anmeldefrist ohne Nennung von Gründen von angemeldeten Prüfungen abmelden (Rücktritt). Die Abmeldung können Sie – ähnlich wie bei der Prüfungsanmeldephase – über das Selbstbedienungsportal online vornehmen. Danach ist eine selbstständige Abmeldung nicht mehr möglich. Hier müsste ein Rücktritt unverzüglich ggf. unter Darlegung und Glaubhaftmachung von Gründen beantragt werden.
  • Diese Rücktrittsgründe sind dem Zentralen Prüfungsamt unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich anzeigen und glaubhaft zu machen. Dafür reichen Sie den schriftlichen formlosen Antrag auf Rücktritt unterschrieben samt Nachweisen im Zentralen Prüfungsamt ein. Bei Klausuren und mündlichen Prüfungen kann der Rücktritt bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Nennung von Gründen erfolgen.
  • Wenn Studierende aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen, sie abbrechen oder nach Beendigung von ihr zurücktreten, haben sie gemäß der gültigen Fassung der für sie einschlägigen Prüfungsordnung dem Zentralen Prüfungsamt die Erkrankung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen (weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link).

Noch Fragen? Hier geht's zum FAQ.


Aktuelle Informationen

19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde