Formulare
Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und entbinden die Studierenden nicht von ihren Mitwirkungspflichten, wie z. B. dem Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.
Bitte nutzen Sie diese Formulare nur, wenn eine online-Anmeldung der Prüfung nicht möglich ist!
- Antrag auf Prüfungsanmeldung2 MB
- Anmeldung einer Wiederholungsprüfung1 MB
- Antrag auf Anmeldung von Zusatzfächern2 MB
- Antrag auf Freiversuch zur Notenverbesserung1 MB
- Verzichtserklärung (MuSchG)1 MBEine schwangere Studierende darf in der Mutterschutzfrist nur entsprechend der §§ 3ff. des Mutterschutzgesetzte (MuSchG) Prüfungs- oder Studienleistungen erbringen. Für diese Studierende kann der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden unter Berücksichtigung des Einzelfalls abweichende Prüfungsbedingungen zum Nachteilsausgleich festlegen.
Prüfungsanmeldung
- Eine Anmeldung ist während der Prüfungsanmeldezeiträume online über das Selbstbedienungsportal möglich. Die Anmeldzeiträume sind Ausschlussfristen. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte der Homepage der Universität Greifswald. Eine Ausnahme von den durch Sie anzumeldenden Leistungen stellen die sonstigen Prüfungsleistungen und Studienleistungen dar. Hier erfolgt die Meldung nach Maßgabe der jeweiligen Fachprüfungsordnung durch die Prüfer über Teilnehmerlisten u. ä. Genaueres ergibt sich aus der jeweiligen Fachprüfungsordnung. Da es sich bei den Anmeldefristen um Ausschlussfristen handelt, ist eine Anmeldung nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.
- Sieht die Fachprüfungsordnung mehrere Prüfungstermine in einem Semester vor, gilt folgendes: Hat der*die Studierende sich zu der Prüfung im ersten Prüfungstermin gemeldet und diese nicht bestanden, wird er automatisch vom Zentralen Prüfungsamt zur ersten Wiederholungsprüfung im zweiten Prüfungstermin des gleichen Prüfungszeitraums angemeldet.
- Hat ein*e Studierende*r nach ununterbrochenem Studium eine Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit erstmals zu dem in dieser Prüfungsordnung vorgesehenen Regelprüfungstermin abgelegt, so gilt diese, wenn sie nicht bestanden wurde, als nicht unternommen (Freiversuch). Die Fachprüfungsordnung kann diese Möglichkeit ausschließen. Eine im Rahmen des Freiversuchs bestandene Prüfung kann vom / von der Studierenden zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden; es zählt das jeweils bessere Ergebnis. Dieser Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Modulprüfung zur Notenverbesserung ist spätestens bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase des jeweils folgenden Semesters im Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Studierende können sich in weiteren Fächern an der Universität Greifswald einer Prüfung unterziehen (Zusatzfächer). Es gelten die Prüfungsleistungen und Prüfungsanforderungen der jeweiligen Fachprüfungsordnung. Die Ergebnisse der Prüfungen in diesen Fächern werden bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Dieser Antrag ist spätestens mit der Beantragung der letzten Prüfungsleistung beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Eine nicht bestandene Prüfung in einem Zusatzfach kann dreimal wiederholt werden. Die Prüfungsergebnisse der Zusatzfächer werden in das Transcript of Records aufgenommen.
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