Formulare

Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und entbinden die Studierenden nicht von ihren Mitwirkungspflichten, wie z. B. dem Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.

(Regel)Studienzeitverlängerung / Überschreitung der Höchststudiendauer

  • Wenn die Studienzeit das Doppelte der in der Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit überschreitet, ohne dass der*die Studierende alle Prüfungen erfolgreich absolviert hat, deren Bestehen zum Abschluss des Studiums erforderlich sind, so kann die Einschreibung beendet werden. Dies gilt nicht, wenn er*sie nach Inanspruchnahme einer Fachstudienberatung eine vom Prüfungsausschuss genehmigte Konzeption für die Beendigung des Studiums innerhalb von zwei Semestern vorlegt.

  • Sofern Sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 immatrikuliert, aber nicht beurlaubt waren, werden diese Semester nicht auf die Höchststudienzeit angerechnet. Sie haben damit also noch bis zu vier weitere Semester Zeit, das Studium zu beenden.

  • Sollte der Platz für die Module oder Prüfungen auf der ersten Seite nicht ausreichen, nutzen Sie bitte ein separates Blatt.

  • Bei Mehrfachstudiengängen (Lehramt, 2-Fach-Studiengang Bachelor of Arts) reichen Sie bitte eine Konzeption je Teilstudiengang ein.

Noch Fragen? Hier geht's zum FAQ.


Aktuelle Informationen

19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
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