Formulare
Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und entbinden die Studierenden nicht von ihren Mitwirkungspflichten, wie z. B. dem Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.
(Regel)Studienzeitverlängerung / Überschreitung der Höchststudiendauer
Wenn die Studienzeit das Doppelte der in der Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit überschreitet, ohne dass der*die Studierende alle Prüfungen erfolgreich absolviert hat, deren Bestehen zum Abschluss des Studiums erforderlich sind, so kann die Einschreibung beendet werden. Dies gilt nicht, wenn er*sie nach Inanspruchnahme einer Fachstudienberatung eine vom Prüfungsausschuss genehmigte Konzeption für die Beendigung des Studiums innerhalb von zwei Semestern vorlegt.
Sofern Sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 immatrikuliert, aber nicht beurlaubt waren, werden diese Semester nicht auf die Höchststudienzeit angerechnet. Sie haben damit also noch bis zu vier weitere Semester Zeit, das Studium zu beenden.
Sollte der Platz für die Module oder Prüfungen auf der ersten Seite nicht ausreichen, nutzen Sie bitte ein separates Blatt.
- Bei Mehrfachstudiengängen (Lehramt, 2-Fach-Studiengang Bachelor of Arts) reichen Sie bitte eine Konzeption je Teilstudiengang ein.
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